Tracking auf Webseiten
Heute geben wir Ihnen einen kurzen und nur oberflächlichen Einblick in das komplex Thema des Trackings auf Webseiten, um Ihnen für diesen Bereich eine grundsätzliche Übersicht zu zeigen.
Was ist Tracking auf einer Webseite?
Unter Tracking versteht man die Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhalten auf einer Webseite.
Ziel des Trackings ist somit das Besucherverhalten zu verstehen und zu analysieren, um die Webseite ggf. zu verbessern oder auch Erfolge nach Maßnahmen zu erkennen.
Sie können dabei z.B. erkennen woher ein Besucher kommt und wie lange er auf welcher Seite verbracht hat. Üblicherweise sehen Sie auch das Betriebssystem, den Browser sowie die Auflösung des Monitors.
Beim Webseitentracking gibt es 2 primäre Techniken.
Bei der ersten und wohl auch bekanntesten Variante erfolgt das Tracking klassisch über ein Cookie.
Das bedeutet der Besucher bekommt ein Cookie auf den PC gespielt mit dem er für die Webseite erkannt werden kann.
Hierbei kennt die Webseite aber nur ihr gesetztes Cookie, nicht aber die Daten des USERS oder sonstige Informationen.
Da hier ein Cookie gesetzt wird ist das Tracking sehr präzise, denn der Besucher ist durch das Cookie eindeutig zuordenbar, jedoch hat diese Methode einen großen Nachteil: Der Besucher muss der Speicherung des Cookies zustimmen. (Siehe Beispiel Google: https://qs-kornmann.de/immer-wieder-google/) Stimmt der Besucher dem nicht zu, haben sie keinen Zugriff auf auswertbare Daten. Dies kann Ihre Analyse daher extrem verzerren. Hier haben wir 2 Themen, die zu berücksichtigen sind: Einmal das Setzen von Cookies (fordert das TTDSG ) und zum anderen die Rechtsgrundlage der Verarbeitung nach DSGVO. Die Rechtsgrundlage kann hier nur die Einwilligung sein, wie oben beschrieben.
Als Alternative hierzu setzt sich immer mehr das Tracking ohne Cookies durch.
Diese Technik nutzt Daten welche vom Endnutzer an die Webseite gesendet werden um Besucher zu erkennen. Hierbei ist kein setzen eines Cookies notwendig und wir müssen das Thema TTDSG nicht beachten.
Eine Rechtsgrundlage kann hier auf das berechtigte Interesse gestützt werden, da die Auswertung, also die Statistik, etwas gröber gefasst ist. Man spricht hierbei von Reichweitenanalyse und unsere Erfahrung zeigt, dass dies den meisten Unternehmern genügt.
TIPP:
- Prüfen Sie ob Sie Tracking auf Ihrer Webseite betreiben
- Falls ja, schauen Sie womit und welche Daten Sie erhalten
- Bewerten Sie wie wichtig Ihnen diese Daten sind und ob Sie diese überhaupt bewerten
- Sollten Sie Tracking-Daten nicht auswerten, schalten Sie das Tracking ab.
- Benötigen Sie für Ihre Webseite Tracking, prüfen Sie die Möglichkeit des cookie freien Trackings
Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Weitere und hilfreiche Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
https://www.etracker.com/web-app-analytics/