Hinweisgeberschutzgesetz

Wen betrifft das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz (HinSchG)?

Das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz (HinSchG), auch bekannt als Whistleblower-​​Schutzgesetz, ist eine recht­liche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße, Missstände oder illegale Aktivi­täten in Unter­nehmen oder staat­lichen Einrich­tungen aufdecken. Es soll sicher­stellen, dass Menschen, die solche Infor­ma­tionen ans Licht bringen, vor Repres­salien, Diskri­mi­nierung oder recht­lichen Konse­quenzen geschützt werden.

Das Gesetz zielt darauf ab, eine sichere Umgebung für Whist­leb­lower zu schaffen, damit sie Infor­ma­tionen über betrü­ge­rische, gefähr­liche oder rechts­widrige Aktivi­täten ohne Furcht vor beruf­lichen oder persön­lichen Nachteilen melden können. Das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz bietet Schutz­maß­nahmen wie Anony­mität, recht­liche Immunität vor Verleum­dungs­klagen und Schutz vor Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen seitens des Arbeit­gebers.

Das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz betrifft Unter­nehmen und Organi­sa­tionen ab 50 Beschäf­tigten. Es erfordert von diesen, angemessene Mecha­nismen zur Entge­gen­nahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen geltende Gesetze, ethische Standards oder interne Richt­linien einzu­richten.

Ihre Vertrau­ens­würdige Melde­stelle

Bei QS-​​Kornmann verstehen wir die Wichtigkeit eines starken Whistleblower-​​Schutzsystems. Wir sind stolz darauf, als vertrau­ens­würdige Melde­stelle für Ihr Unter­nehmen fungieren zu können. Mit einer Imple­men­tierung der Melde­stelle und unserer Schulung Ihrer Mitar­beiter können Sie sich sicher fühlen, alle notwen­digen Regularien umgesetzt zu haben.

Unsere Expertise in Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cherheit stellt sicher, dass alle Hinweise fachge­recht und vertraulich bearbeitet werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie weitere Infor­ma­tionen zu unseren Dienst­leis­tungen als Melde­stelle im Rahmen des Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setzes benötigen oder Unter­stützung bei der Imple­men­tierung eines effek­tiven Whistleblower-​​Schutzprogramms suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Betrieb einer Melde­stelle

EUR ab

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monatl.

Für unsere Kunden im Bereich Daten­schutz kostenlos


Einrichtung der internen Melde­stelle nach § 14 Abs. 1 HinSchG (einmalig 200 EUR)

Betrieb und Wartung der Melde­stelle

Einrichtung der Melde­kanäle nach §16 HinSchG

Benennung von Case-​​Manager nach § 15 Abs. 1 HinSchG

Ausge­bildete Case-​​Manager nach § 15 Abs. 2 HinSchG

Bearbeiten von einge­henden Meldungen

Vertrau­liche Dokumen­tation nach § 8 HinSchG

Online-​​Schulung Ihrer Mitar­beiter

Bearbeitung von Meldungen nach Aufwand (40 EUR/​15 Minuten)


Betrieb einer Melde­stelle

EUR ab

100

monatl.

Wenn Sie kein Daten­schutz­kunde bei uns sind


Einrichtung der internen Melde­stelle nach § 14 Abs. 1 HinSchG (einmalig 400 EUR)

Betrieb und Wartung der Melde­stelle

Einrichtung der Melde­kanäle nach §16 HinSchG

Benennung von Case-​​Manager nach § 15 Abs. 1 HinSchG

Ausge­bildete Case-​​Manager nach § 15 Abs. 2 HinSchG

Bearbeiten von einge­henden Meldungen

Vertrau­liche Dokumen­tation nach § 8 HinSchG

Online-​​Schulung Ihrer Mitar­beiter (5 EUR/​Mitarbeiter)

Bearbeitung von Meldungen nach Aufwand (40 EUR/​15 Minuten)


Sie möchten eine Meldestelle in Ihr Unternehmen intergrieren?

Dann lassen Sie uns gleich schauen, wie wir Sie dabei unter­stützen können.
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