Datenschutzberatung

Berater und Daten­schützer gibt es zu Tausenden im Netz — wie soll man da den Richtigen finden?

Aus der Erfahrung können wir sagen, dass Daten­schutz viel mit Vertrauen und guter Zusam­men­arbeit zu tun hat.

Dabei unter­scheiden sich sowohl die Kunden als auch die Berater in zwei Kategorien.

1. Es gibt Unter­nehmen, die benötigen einen Daten­schutz­be­auf­tragten da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind und deren Fokus darauf liegt diesen schnell und günstig zu finden, ohne sich mit der Thematik der DSGVO zu beschäf­tigen.

2. Die zweite Kategorie der Unter­nehmen hat erkannt, dass es in einer Welt in der Daten immer wichtiger und schüt­zens­werter sind, darauf ankommt einen Daten­schutz­be­auf­tragten zu finden, der diese Thematik nachhaltig und effizient für das entspre­chende Unter­nehmen imple­men­tiert.

Auf der Seite der Daten­schützer gibt es ebenfalls 2 Kategorien.

Zum einen solche Anbieter, welche mit Werbung, Marketing und Preis­ge­staltung Leistungen anbieten, welche die erste Käufer­gruppe ansprechen. Zum anderen die Anbieter, die Unter­nehmen wirklich helfen, sie bei der Umsetzung unter­stützen, effizient beraten und sich über jede positive Entwicklung im Unter­nehmen freuen. Denn langfristig kann ein Unter­nehmen von einem gut umgesetzten Daten­schutz­konzept nur profi­tieren.

Unser Anspruch und unsere Dienst­leistung gehören seit Tag eins klar in die Position der zweiten Gruppe. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie als Unter­nehmen in die Lage bringt mit unserer Unter­stützung Ihren Daten­schutz und auch Ihre Daten­si­cherheit effektiv, einfach umsetzbar und nachhaltig im Unter­nehmen zu integrieren.

Durch unsere Kennt­nisse und Erfah­rungen im Bereich der ISO-​​9001 und weiteren Normen können wir Sie auch bestens auf die Einbindung des Daten­schutzes in Ihr Manage­ment­system beraten.

Sind Sie auf der Suche nach einem solchen Daten­schutz­be­auf­tragten, kann Ihre Suche hier beendet werden und wir sollten in Kontakt treten.

Worin liegen die Vorteile eines externen Daten­schutz­be­auf­tragten?

Grund­sätzlich ist es möglich die Stelle des Daten­schutz­be­auf­tragten intern im Unter­nehmen zu besetzen. Die Erfahrung zeigt aller­dings, dass eine Besetzung durch einen externen DSB meist die bessere Wahl ist.

Als externe Daten­schutz­be­auf­tragte setzen wir uns für eine alltags­tauglich, indivi­duelle und auf Ihr Unter­nehmen abgestimmte Umsetzung ein. Wir sind ein DEKRA zerti­fi­ziertes Team von Daten­schützern und erfüllen die Anfor­de­rungen gemäß Art.37 Abs.5 DSGVO.

Wir verfügen über die notwendige technische und recht­liche Expertise, daher erfüllen Sie mit uns alle Anfor­de­rungen an Daten­schutz und Daten­si­cherheit. In Zeiten der Digita­li­sierung ist es uns wichtig, diese bewusst einzu­setzen und dadurch Prozesse und Struk­turen in Ihrem Unter­nehmen zu verein­fachen. Ihre Daten­schutz­do­ku­men­tation liegt daher rechts­sicher und konform an einem zentralen Ort. Dies bietet Ihnen die notwendige Rechts­si­cherheit und die optimale Betreuung durch uns.

Oft sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht

Als Externe entdecken wir in der Regel immer Punkte, die verbessert werden können – weil wir eben nicht den ganzen Tag im Unter­nehmen sind und daher einen neutralen Einblick erhalten.

Gut gelebter Daten­schutz schützt nicht nur Ihr Unter­nehmen, Sie erhöhen dadurch auch das Vertrauen in Ihr Unter­nehmen uns stärken Ihre Marke.

 

 

 

Wer benötigt einen Daten­schutz­be­auf­tragten (DSB)?

Alle Unter­nehmen, die mit Kunden– oder Mitar­bei­ter­daten arbeiten, sind grund­sätzlich verpflichtet den Daten­schutz einzu­halten. Gesetz­liche Bestim­mungen werden immer komplexer und fehlender Daten­schutz und mangel­hafte Daten­si­cherheit können schnell kostspielig werden. In der heutigen Zeit ist es ein leichtes sich in Systeme zu hacken. So können Mitar­bei­ter­daten oder andere wichtige Daten schnell gestohlen und für illegale Zwecke missbraucht werden.

Einen Daten­schutz­be­auf­tragten benötigt ein Unter­nehmen, wenn mindestens 20 Mitar­beiter regel­mäßig mit einer automa­ti­sierten Daten­ver­ar­beitung arbeiten.

Unabhängig dieser Vorgabe gilt die Pflicht auch dann, wenn besondere Arten von perso­nen­be­zo­genen Daten wie z.B. Gesundheit, politische oder religiöse Überzeu­gungen verar­beitet werden. Auch wenn die Haupt­tä­tigkeit eines Unter­nehmens in der Erhebung, Verar­beitung oder Übermittlung von perso­nen­be­zo­genen Daten liegt, ist ein DSB notwendig.

 

 

Wir unter­stützen Sie und Ihre Mitar­beiter

Oft fällt es Firmen und Mitar­beitern aufgrund der vorhan­denen Struk­turen schwer, den Daten­schutz innerhalb der Organi­sation zu integrieren. Mit unserer Beauf­tragung entlasten Sie Ihr Unter­nehmen und verknüpfen gleich­zeitig unser Know-​​How und unsere Fähig­keiten mit Ihrem Unter­nehmen.

Infor­mieren Sie sich in unserer Leistungs­über­sicht über unser Angebot und sprechen Sie uns gerne an, sollten Sie weitere Fragen haben.

Der Datenschutz in Ihrem Unternehmen ist Ihnen wichtig?

Dann lassen Sie uns direkt schauen, in welchen Bereichen wir Sie unter­stützen können.
Persön­liche Beratung anfordern