In unserem Blogbeitrag im März 2023 haben wir bereits das Thema aufgegriffen und behandelt. Es ging dabei um die rechtskonforme Übermittlung von Daten in die USA.
Am 10. Juli dieses Jahres wurde ein Meilenstein in Bezug auf den Datenschutz erreicht: Ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hat die USA nicht länger als unsicherer Drittstaat eingestuft. Für viele Unternehmen und Organisationen bedeutet dies eine Vereinfachung des Datentransfers und eine erhöhte Rechtssicherheit. In diesem Blogbeitrag wollen wir uns mit den Auswirkungen dieses neuen Abkommens auf den Alltag befassen und erklären, warum es eine positive Entwicklung darstellt.
Wir sind nicht auf der Seite der Kritiker und glauben daher nicht an eine schnelle Aufhebung des neues Abkommens, sondern wir halten dieses Abkommen für gut und die beste Option seit 3 Jahren. Doch was bedeutet das jetzt im Alltag für uns alle?
Eine neue Ära des Datentransfers
Nun, erstmal wird der Papierkrieg weniger und der Datentransfer in die USA ist einem Datentransfer innerhalb der EU gleichgestellt. Somit sind Dinge wie TIA, SCC kein Thema mehr und wir können mit US-Unternehmen einen AV-Vertrag bzw. ein DPA schließen. Dies erhöht auf beiden Seiten die Rechtssicherheit, denn TIA und SCC waren komplex, aufwendig und hatten nicht die Rechtssicherheit wie ein AV-Vertrag in Verbindung mit dem neuen Datenschutzabkommen. Ein Freifahrtsschein für USA ist das Abkommen allerdings nicht, denn es gelten die Regeln der DSGVO. Aus diesem Grund ist damit z.B. auch nicht automatisch die Nutzung von Google erlaubt.
Unsere TIPPS:
- Prüfen Sie, mit welchen US-Anbietern Sie Daten tauschen
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Anbietern auf
- Ob Ihr Anbieter an dem Abkommen teilnimmt, erfahren Sie hier (https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search)
- Stellen Sie von SCC auf einen AV-Vertrag um
- Den SCC kann man ungültig erklären lassen oder anpassen als „Fallback“ mit einem Hinweis dieser Art: „Wird ausgesetzt solange es ein gültiges Abkommen gibt“
- Prüfen Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis
- Passen Sie ggf. Ihre Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite an
Für unsere Kunden gilt:
Bitte melden Sie sich bei uns, wir arbeiten für Sie an der Umstellung.
Für alle anderen gilt:
Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.