Datenschutzabkommen mit den USA

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22 März 2023

Heute möchten wir Ihnen den aktuellen Stand der Verhand­lungen bezüglich des neuen Daten­schutz­ab­kommens mit den USA mitteilen.

Mit dem „Schrems II Urteil“ aus Juli 2020 wird es fast unmöglich eine rechts­kon­forme Daten­ver­ar­beitung mit den US-​​Unternehmen abzuschließen. Das betrifft fast alle alle von uns und hat entspre­chende Auswir­kungen. Hoffnung verspricht das neue Abkommen (EU-​​US Data Privacy Framework), welches seit Sommer 2022 besprochen wird. Hier haben die USA am 07.10.2022 entspre­chende Vorbe­rei­tungen getroffen und man war guter Dinge, zeitnah wieder rechts­sicher mit US-​​Unternehmen inter­agieren zu können. Diese Vorbe­rei­tungen der USA hat der Europäische Daten­schutz­aus­schuss nun entspre­chend bewertet, kommt dabei aller­dings zu keinem positiven Ergebnis.

Zusam­men­fassend bedeutet das für uns:

  • Es wird sehr wahrscheinlich KEINE schnelle Lösung geben.
  • Denken Sie dabei NICHT im Voraus und stützen Sie Ihre Verar­beitung nicht auf ein neues Framework, welches noch nicht beschlossen wurde.
  • Prüfen Sie weiter kritisch mit welchen US-​​Anbietern ein Daten­aus­tausch in Ihrem Unter­nehmen statt­findet.

Persönlich glauben wir, dass diese Verhand­lungen noch eine ganze Weile andauern werden und da wir unbedingt eine recht­liche Verar­beitung benötigen, um DSGVO-​​konform zu agieren – heißt es für uns: abwarten!