01.08.2022 Wir bereiten uns auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz vor
Sie fragen sich bestimmt: Was ist das denn nun schon wieder?
Wir erklären:
Der Gesetzgeber arbeitet schon seit einigen Jahren an der Umsetzung der EU Whistleblower-Richtlinie. Diese wird nun im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Dabei geht es um den Schutz von Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße erlangt haben und diese anonym an eine Meldestelle weitergeben möchten.
Das Gesetz schützt diese Personen vor negativen Auswirkungen der Meldung wie z.B. Abmahnung, Mobbing, Kündigung usw.
Um dieses Gesetz im Unternehmen wirkungsvoll zu implementieren, benötigt es Meldewege und Möglichkeiten dies anonym zu tun. Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt und haben auch hier wieder ein smartes und praktikables Tool gefunden, das Ihnen helfen kann diese Anforderungen umzusetzen.
Mit uns können Sie schon jetzt die Sache entspannt angehen und mit wenig Aufwand alle Anforderungen umsetzen. (Details folgen zeitnah auf unserer Webseite.) Sollten Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns gerne rechtzeitig an.
Fazit:
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird kommen und jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen muss sich dem Thema stellen.
Weitere Infos finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937&from=DE
Übrigens haben wir schon seit über einem Jahr ein neutrales und anonymes Meldportal für Vorfälle im Bereich Datenschutz.
Dies erreichen Sie einfach unter: https://qs-kornmann.de/meldung
Für unsere Kunden ist dieser Dienst kostenfrei und Sie dürfen diesen LINK gerne im Unternehmen bekannt machen.
Beachten Sie aber, dass Sie damit nur den Anforderungen der DSGVO nachkommen, nicht aber dem Hinweisgeberschutzgesetz.