Wir bereiten uns auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz vor

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08 August 2022

01.08.2022  Wir bereiten uns auf das neue Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz vor

 

Sie fragen sich bestimmt: Was ist das denn nun schon wieder? 

Wir erklären:

Der Gesetz­geber arbeitet schon seit einigen Jahren an der Umsetzung der EU Whistleblower-​​Richtlinie. Diese wird nun im Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz (HinSchG) umgesetzt. Dabei geht es um den Schutz von Personen, welche im Rahmen ihrer beruf­lichen Tätigkeit, Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben und diese anonym an eine Melde­stelle weiter­geben möchten. 

Das Gesetz schützt diese Personen vor negativen Auswir­kungen der Meldung wie z.B. Abmahnung, Mobbing, Kündigung usw.  

Um dieses Gesetz im Unter­nehmen wirkungsvoll zu imple­men­tieren, benötigt es Meldewege und Möglich­keiten dies anonym zu tun. Wir haben uns mit dem Thema beschäftigt und haben auch hier wieder ein smartes und prakti­kables Tool gefunden, das Ihnen helfen kann diese Anfor­de­rungen umzusetzen. 

Mit uns können Sie schon jetzt die Sache entspannt angehen und mit wenig Aufwand alle Anfor­de­rungen umsetzen. (Details folgen zeitnah auf unserer Webseite.) Sollten Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns gerne recht­zeitig an.

Fazit:

Das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz wird kommen und jedes Unter­nehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen muss sich dem Thema stellen.

Weitere Infos finden Sie unter: https://​eur​-lex​.europa​.eu/​l​e​g​a​l​-​c​o​n​t​e​n​t​/​D​E​/​T​X​T​/​P​D​F​/​?​u​r​i​=​C​E​L​E​X​:​32019​L​1937​&​a​m​p​;​f​r​om=DE

 

Übrigens haben wir schon seit über einem Jahr ein neutrales und anonymes Meldportal für Vorfälle im Bereich Daten­schutz. 

Dies erreichen Sie einfach unter: https://​qs​-kornmann​.de/​m​e​ldung

Für unsere Kunden ist dieser Dienst kostenfrei und Sie dürfen diesen LINK gerne im Unter­nehmen bekannt machen.

Beachten Sie aber, dass Sie damit nur den Anfor­de­rungen der DSGVO nachkommen, nicht aber dem Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz.