Die Digitalisierung des Bewerbungsprozesses nimmt Fahrt auf. Unternehmen wie u.a. der Bremer Hafenlogistiker BLG führen innovative Wege ein, um Bewerbungen zu erhalten, darunter auch über WhatsApp. Diese Entwicklung wirft jedoch wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf, die sorgfältig geprüft werden müssen. Die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsprozess berührt mehrere rechtliche Aspekte. Gemäß Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG ist die Verarbeitung von Bewerberdaten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Doch die Rechtsprechung des EuGH stellt strenge Anforderungen an die Wahrung der Würde und Grundrechte der Betroffenen. Insbesondere die Nutzung von WhatsApp als Kommunikationsmittel wirft Fragen auf, ob der Messenger als Auftragsverarbeiter fungiert. Die Grundfunktionen von WhatsApp könnten eine Einstufung als interpersoneller Kommunikationsdienst nahelegen, während die Nutzung von Zusatzdiensten wie WhatsApp Business eine andere Beurteilung erfordern könnte. Die Übermittlung sensibler Daten über WhatsApp ist besonders kritisch zu sehen. Art. 9 DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Messenger bieten oft keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten. Unternehmen sollten Bewerber daher explizit darauf hinweisen, keine sensiblen Informationen oder Anhänge über den Messenger zu senden. Die Einführung von WhatsApp als Bewerbungsinstrument kann zudem ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach sich ziehen, insbesondere wenn Messenger potenziell zur Überwachung von Mitarbeitenden genutzt werden können. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem Betriebsrat ist daher unerlässlich.
Fazit:
Die Nutzung von Messengern wie WhatsApp im Bewerbungsprozess bietet neue Möglichkeiten der Bewerberansprache, stellt Unternehmen jedoch auch vor komplexe datenschutzrechtliche Herausforderungen. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine transparente Kommunikation mit den Bewerbern sind entscheidend, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsprozess und stellen Sie sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Informieren Sie Bewerber klar und deutlich über den Umgang mit ihren Daten und raten Sie von der Übersendung sensibler Informationen über den Messenger ab.
- Klären Sie die Rolle von WhatsApp und anderen Messengern in Ihrem Bewerbungsprozess und berücksichtigen Sie dabei insbesondere die Position des Betriebsrats.
- Betrachten Sie alternative, sicherere Kommunikationswege für den Austausch sensibler Informationen und Dokumente mit Bewerbern.
- Halten Sie sich über Änderungen im Datenschutzrecht und in der technologischen Entwicklung auf dem Laufenden, um Ihren Bewerbungsprozess kontinuierlich zu verbessern und an neue Anforderungen anzupassen.