Um dieses Thema genauer zu durchleuchten, müssen wir vorab klären, was eine Abmahnung eigentlich ist:
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Daher ist die Abmahnung ein legitimes und hilfreiches Mittel zur außergerichtlichen Klärung eines Rechtsstreits.
Eine Abmahnung aufgrund eines Datenschutzverstoßes beruft sich in der Regel auf die DSGVO bzw. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Deutsche Gerichte sind sich allerdings im Moment noch nicht einig, ob jeder Verstoß auch wirklich abgemahnt werden kann.
Derzeit sind vermehrt Datenschutzverstöße von Abmahnungen betroffen, welche sehr einfach überprüft werden können.
Um Ihnen hier einige Beispiele zu nennen:
- Falscher Umgang mit Betroffenenrechten
- Falsche Einbindung von Fonts
- Falsche Einbindung von Google
- Inhaltliche Fehler in der Datenschutzerklärung
- …..
Jetzt stellt sich zwangsläufig die Frage, wer denn überhaupt abmahnberechtigt ist, denn nicht jeder kann nach Belieben abmahnen.
Folgende Gruppen sehen wir unter anderem als abmahnberechtigt an:
- Mitbewerber (besonders wenn durch den Verstoß ein Wettbewerbsvorteil vorliegt)
- Verbraucherverbände
- Wettbewerbsverbände
- Industrie– und Handelskammern
- Privatpersonen (nicht nach UWG, aber ggf. auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage)
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihren Datenschutzbeauftragten informieren und in Abstimmung gehen.
In der Regel wird als Erstes geprüft, ob die Abmahnung berechtigt ist. Ist dies der Fall, empfiehlt sich eine zeitnahe Beseitigung des Fehlers.
Als Zweites wird geprüft, ob der Absender abmahnberechtigt ist. Bei einigen Abmahnungen drängt sich der Verdacht auf, dass es der primäre Zweck der abmahnenden Person/Institution ist, Einnahmen zu erzielen.
In Schritt drei sollten Sie die Zahlungsaufforderung prüfen und schauen ob geforderte Beträge berechtigt und verhältnismäßig sind. Gerade bei den Anwaltskosten werden meistens unverhältnismäßig hohe Kosten angegeben.
Unser Tipp:
Sorgen Sie besser vor und schaffen Sie rechtssichere Prozesse und Webseiten.
Erhalten Sie eine Abmahnung, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Anwalt und Datenschutzbeauftragten.
Zahlen Sie nicht „blind“.
Unterschreiben Sie keine Unterlassung ohne vorherige genaue Klärung.