Wann gilt eine E-Mail als eingegangen?

Wie ist das denn nun? Gilt eine Mail als angekommen, wenn ich eine Eingangs­be­stä­tigung bekommen habe oder reicht es, dass ich sie abgesendet habe? weiter­lesen…

10 November 2022

Wann ist eine E-​​Mail eigentlich angekommen?

Viele werden es aus dem beruf­lichen oder privaten Umfeld sicherlich kennen: Sie senden eine E-​​Mail und erhalten keine Antwort. Auf Nachfragen wird Ihnen dann ggf. mitge­teilt, dass die E-​​Mail nicht angekommen oder über Tage/​Wochen im SPAM Ordner lag und Sie deswegen bislang keine Antwort erhalten haben. 

Aus meiner privaten Erfahrung heraus kann ich Ihnen sagen, dass sogar eine automa­tische Antwort mit einer Eingangs­be­stä­tigung Ihnen keine Garantie darüber gibt, dass die Mail auch angekommen ist und bearbeitet wird.

 

Doch was bedeutet das eigentlich rechtlich? 

Bei einem Brief kennen wir alle das Einschreiben mit Rückantwort. Dort muss der Empfänger auf einer separaten Karte den Empfang bestä­tigen und diese wird an den Absender zurück­ge­sendet. Dadurch haben Sie eine sichere Bestä­tigung des Erhalts.

Bei E-​​Mails gibt es so etwas wie eine Lesebe­stä­tigung. Diese beant­worten aber die wenigsten User. Hilft Ihnen daher auch nicht weiter.  

Aber was gilt denn nun? 

Der Bundes­ge­richtshof hat sich in einem Urteil zu dem Thema geäußert und deutliche Richtung gezeigt: 

Wird eine E-​​Mail im unter­neh­me­ri­schen Geschäfts­verkehr innerhalb der üblichen Geschäfts­zeiten auf dem Mailserver der Empfängers aufbe­reitet und zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grund­sätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-​​Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erfor­derlich“

 

WICHTIG: Für Sie als Unter­nehmen bedeutet das: 

Sie müssen aktiv Ihren SPAM-​​Filter und Ihre System-​​Postfächer im Auge behalten. Auch eine E-​​Mail im SPAM wurde von Ihrem Server angenommen – sonst wäre Sie ja nicht im SPAM-​​Ordner  🙂

Unsere Handlungs­emp­feh­lungen:

  • Prüfen Sie Ihre System-​​Postfacher wie Info@…, sales@…,  Datenschutz@… usw. Diese müssen regel­mäßig abgerufen werden
  • Schauen Sie regel­mäßig in Ihre SPAM-​​Quarantäne
  • Wir tendieren dazu, SPAM direkt abzuwehren und keine SPAM-​​Quarantäne zuzulassen. Somit nehmen Sie die E-​​Mail gar nicht erst an.

Sie sehen, so wichtig wie es für den Versender zu wissen ist ob eine Mail angekommen ist, genauso wichtig ist es für den Empfänger dafür zu sorgen, dass die empfangene E-​​Mail wahrge­nommen wird, um überhaupt in die Möglichkeit der Bearbeitung zu kommen.

 

Angege­benes Urteil: (VII ZR 895/​21 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VII%20ZR%20895/21&nr=131581)