Schon lange halten wir USB-Sticks nicht für das Mittel der Wahl und raten unseren Kunden nach Möglichkeit von einer Nutzung ab.
Man sollte meinen, gerade Behörden wären besonders auf den Schutz von Daten sensibilisiert, aber die Praxis zeigt häufig etwas anderes. Ein gutes negatives Beispiel ist dabei Landgericht Schwerin.
Das Gericht hat Daten einer Straftat unverschlüsselt auf einem USB-Stick mit der Post an einen Gutachter versandt. Natürlich, wie sollte es auch sein, der Stick ist verloren gegangen und der Aufschrei war groß.
Das bringt uns wieder einmal dazu USB-Sticks und deren Umgang zu thematisieren. Eine Nutzung sollte im Unternehmen immer geregelt und die Mitarbeiter entsprechend informiert sein. Dies bezieht sich sowohl auf mögliche USB-Sticks, aber grundsätzlich auf jede Form von mobilen Datenträgern.
TIPP
- Klären Sie, ob es in Ihrem Unternehmen überhaupt notwendig ist, USB-Sticks einzusetzen.
- Ist es das nicht, untersagen Sie die Nutzung.
- Ist es notwendig, stellen Sie sicher, dass NUR firmeneigene Sticks verwendet werden dürfen und keine privaten
- Verschlüsseln Sie USB-Sticks
- Dokumentieren Sie die Ausgabe an Mitarbeiter
- Dokumentieren Sie die Entsorgung
- In vielen Fällen ist eine sichere Cloud das bessere Mittel