Urlaubszeit
Das Wetter wird besser, die Ferien stehen vor der Tür und wir alle haben uns ein paar Tage Urlaub verdient.
Wir möchten Ihnen gerade für diese Zeit ein paar Datenschutz Hinweise für Mitarbeiter geben, damit Ihr Urlaubsgefühl bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht gleich wieder verfliegt:
- Geben Sie auch während des Urlaubes Ihr Passwort nicht weiter.
- Aktivieren Sie Ihre Weiterleitung am Telefon.
- Aktivieren Sie den Abwesenheitsagenten Ihres E-Mail-Programmes und nennen Sie dort einen Ansprechpartner für dringende Angelegenheiten.
- Leiten Sie Ihre E-Mail nicht automatisch weiter, um mögliche persönliche Daten nicht unwissentlich weiterzugeben.
- Sprechen Sie sich mit Ihrer Urlaubsvertretung ab und schauen sie gerne gemeinsam, ob diese Vertretung alle notwendigen Berechtigungen besitzt.
- Und zum Schluss: Schließen Sie wichtige Dokumente sowie datenschutzrelevante Unterlagen weg und räumen Sie Ihren Schreibtisch auf.
Wer will nach dem Urlaub schon an einen vollen Schreibtisch zurückkehren ? 😉
Wichtig für die Geschäftsleitung:
Für die Geschäftsleitung ist wichtig zu wissen, dass eine Urlaubsplanung auch eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt und entsprechend eine Rechtsgrundlage benötigt. Diese ergibt sich aus unserer Sicht aus der Erfüllung von §1 BUrlG und kann somit auf Basis von DSGVO Art. 6 Abs.1c erfolgen.
Wollen Sie den Urlaubskalender für alle Mitarbeiter zugänglich machen, ist dies aber nicht mit der o.g. Rechtsgrundlage konform.
Dies muss aus unserer Sicht mit gesundem Menschenverstand betrachtet werden. Möchten Sie das jeder im Unternehmen von jedem Mitarbeiter die Urlaubsplannung kennen soll, werden Sie um eine schriftliche Einwilligung nicht herum kommen. Ob allerdings der Hausmeister den Urlaub vom Produktionsmitarbeiter oder der Entwicklungsabteilung wissen muss, stellen wir in Frage.
Sinnvoll kann es jedoch sein, wenn Abteilung bzw. Arbeitsgruppen sich untereinander abstimmen und gegenseitig wissen wer wann Urlaub hat. Ob die jedoch etwas ist, was Sie als Geschäftsleitung regeln müssen oder können, sei dahingestellt. Hier ist der Flurfunk und das Miteinander der Kollegen schneller als jede Rechtsgrundlage oder Einwilligung.
Sprechen Sie uns bei konkreten Fragen gerne an, wir finden auf jeden Fall einen gangbaren Weg.