06.07.2022 Krankmeldungen
Leider bleibt niemand vor Krankheiten und Krankmeldungen verschont. So hat es in den letzten Wochen auch eine unserer Mitarbeiterinnen „erwischt“.
Was liegt da näher als das Thema in einem BLOG zu verarbeiten.
Was gibt es bezüglich der Krankmeldung von Mitarbeitern zu beachten?
Meldet sich ein Mitarbeiter krank, so ist dieser nicht verpflichtet den Grund seiner Krankmeldung anzugeben. Ein schlichtes „Ich bin krank. Krankmeldung kommt“ genügt als Nachricht für den Arbeitgeber. Die Ursache der Krankmeldung und auch schon die Krankmeldung selbst gehört zu der Kategorie der besonders schützenswerten Daten der DSGVO.
Aus diesem Grund sollte die Verarbeitung auf das absolut notwendigste beschränkt werden. Eine Rechtsgrundlage für die Ursache ist nicht gegeben und somit nicht zulässig. Entscheidet sich die kranke Person bewusst einige Mitarbeiter zu informieren, ist dies für die Mitarbeiter kein Freibrief das gesamte Unternehmen über den Grund der Krankmeldung zu informieren.
Besonders wichtig ist es die Gründe des Fehlens eines Mitarbeiters niemals in der Kommunikation mit Dritten ausserhalb von Unternehmen zu erwähnen.
Beispiele für schlechte und gute Kommunikation:
„Der Kollege ist krank, Beinbruch beim Fußball“ – so oder so ähnlich bekommen wir dies immer wieder in der Kommunikation mit. „Der Kollege ist aktuell nicht im Haus“, trifft die Sache schon besser.
Fazit:
- Krankmeldungen sind Gesundheitsdaten und gehören zu den besonders schützenswerten Daten.
- Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet die Ursache der Krankmeldung anzugeben.
- Mitarbeiter sollten, sofern Sie ggf. genaue Infos über den Krankenzustand haben, diese nicht im Unternehmen „verteilen“.
- In der Kommunikation nach außen sollten die entsprechenden Mitarbeiter einfach nicht da bzw. nicht verfügbar sein, aber nie als krank oder sogar krank mit Ursache genannt werden.