Der Gesetzgeber arbeitet schon seit einigen Jahren an der Umsetzung der EU Whistleblower-Richtlinie – das s.g. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Der Bundestag hat nun einen geänderten Entwurf am 11. Mai 2023 verabschiedet und damit den Weg dafür frei gemacht.
Dabei geht es um den Schutz von Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße erlangt haben und diese anonym an eine Meldestelle weitergeben möchten.
Das Gesetz schützt diese Personen vor negativen Auswirkungen der Meldung wie z.B. Abmahnung, Mobbing, Kündigung usw.
Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben müssen.
Wir haben in diesem Zusammenhang bereits rechtzeitig die Weichen gestellt und können über unsere Kundenplattform als Meldestelle fungieren
Sollten Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns gerne rechtzeitig an.
Nach der Verkündung wird das Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich Mitte Juni 2023, in Kraft treten. Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, erhalten eine „Schonfrist“ zur Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023.
Es ist jedoch wichtig, rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen zu treffen, da die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes komplex ist.Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen hingegen sofort handeln, da das Gesetz für sie ab dem Inkrafttreten gilt.
Übrigens haben wir schon seit über einem Jahr ein neutrales und anonymes Meldportal für Vorfälle im Bereich Datenschutz.
Dies erreichen Sie einfach unter: https://qs-kornmann.de/meldung
Für unsere Kunden ist dieser Dienst kostenfrei und Sie dürfen diesen LINK gerne im Unternehmen bekannt machen.
Beachten Sie aber, dass Sie damit nur den Anforderungen der DSGVO nachkommen, nicht aber dem Hinweisgeberschutzgesetz.