Gewinnspiele – gute Idee, aber bitte DSGVO-konform
Auf Social-Media Plattformen oder auf Webseiten haben Gewinnspiele als Marketing Maßnahme seit langem Einzug gehalten. Worauf Sie in Bezug auf die DSGVO achten müssen, wenn auch Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, erklären wir Ihnen hier in groben Zügen. Für Detailfragen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Personenbezogene Daten
Bei einem Gewinnspiel werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Sie sollten sich daher bereits bei der Planung Gedanken um eine konforme Umsetzung machen. Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten aktiv in den Prozess ein. (Siehe BLOG vom 14/10/2022).
Über folgende Dinge sollten Sie sich VOR dem Start Gedanken machen:
Wo und wie wollen Sie das Gewinnspiel ausrichten?
Z.B. Webseite, Social-Media, Postkarte ….
Was haben Sie für eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Ja, richtig gelesen – keine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage , das gilt auch bei Gewinnspielen.
Berechtigtes Interesse, Einwilligung oder Vertragserfüllung sind denkbare Rechtsgrundlagen und je nach Gewinnspiel sinnvoll. In der Praxis wird diese Grundlage aber meist über eine Einwilligung abgedeckt.
Dabei ist die Formulierung der Einwilligung maßgeblich.
Welchen Zweck hat die Verarbeitung
Beachten Sie bitte den Grundsatz der Zweckbindung. Das bedeutet das Daten nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie erhoben wurden. In diesem Fall ist es das Gewinnspiel.
Eine Zweckänderung z.B. für Newsletter, Werbung, Kundendatenbank usw. ist unzulässig.
Hier wäre eine getrennte Einwilligung notwendig (zweite Checkbox). Fraglich ist allerdings, ob dies ein legitimer Weg ist wenn man das Kopplungsverbot der DSGVO beachtet 😉
Wie lange werden die Daten gespeichert
Grundsätzlich sind die Daten zu löschen, sobald der Zweck entfällt.
Sonstiges
Natürlich müssen Sie bei einer Verarbeitung auch die Informationspflichten nach DSGVO Art. 13 und 14 einhalten und Sie müssen ggf. Auftragsverarbeiter beachten. (Wenn Sie das Gewinnspiel an Extern vergeben)
Unsere TIPPS
- Reden Sie vor Beginn mit Ihrem DSB
- Nutzen Sie die Daten NUR für das Gewinnspiel
- Suchen Sie sich eine passende Rechtsgrundlage
- Verwenden Sie ein Gewinnspiel nicht zum „Datensammeln“
- Speichern Sie die Daten in einem getrennten Bereich auf dem Server, so dass eine Löschung einfach möglich ist
Noch Fragen? Wir helfen gerne!