Die Festlegung der korrekten Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nach der DSGVO ist stellenweise nicht einfach. Die gängigste Frage dabei ist, ob eine Einwilligung oder ein Vertrag die geeignetste Grundlage darstellt.
Der Vertrag als Rechtsgrundlage ist dabei oft die bessere Wahl und birgt weniger Hürden als die Einwilligung.
Thema Vertrag: Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO definiert einen Vertrag als vertragliches Verhältnis zwischen zwei Parteien. Auch vorvertragliche Maßnahmen sind in Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO aufgenommen. Sie umfassen das Stadium der Vertragsverhandlungen und Vertragsanbahnung, allerdings müssen sie auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
Thema Einwilligung: Eine Einwilligung im Sinne der DSGVO bringt Herausforderungen wie Widerruflichkeit, hohe Anforderungen an Spezifität und Aufklärung, die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Erklärung sowie die Nachweisbarkeit der Einwilligung. Hierzu haben wir bereits einen Blogartikel am Beispiel des veröffentlichen von Fotos geschrieben.
Zum Artikel: Blogbeitrag
Unsere TIPP:
- Prüfen Sie bei einer Verarbeitung die Rechtsgrundlage
- Alles was im Zusammenhang mit einem notwendigen Vertrag steht, benötigt keine Einwilligung