30.03.2022 Die Datenschutzerklärung, das Mysterium
Heute möchten wir versuchen die Mythen rund um die Datenschutzerklärung für Sie zu entzaubern.
Wenn es um Fragen zu Datenschutz geht, gehört die Datenschutzerklärung definitiv zu den Top Antworten – Aber warum ist das so?
Eine Datenschutzerklärung wird auf jeder öffentlichen Webseite benötigt, betrifft somit fast alle Firmen und auch Privatpersonen.
Es gibt unzählige Generatoren, die versprechen innerhalb von Sekunden eine angepasste Erklärung zu generieren und das Thema ist in den Medien sehr im Umlauf. Wir sehen aber leider immer wieder Datenschutzerklärungen, die nicht richtig sind und dies kann zu einem Problem werden, denn Datenschutz– erklärungen können sehr leicht auf Schwachstellen geprüft werden, um dann ggf. Ansprüche gegen den Betreiber zu richten.
Stellt sich die Frage: Wie macht man es richtig, was muss enthalten sein und was nicht?
Nun, die DSGVO fordert in Artikel 13 und 14, dass Personen, deren Daten verarbeitet werden, über die Verarbeitung angemessen informiert sein müssen. Genau für diese Informationen ist Ihre Datenschutzerklärung auf der Webseite gedacht. Aus Gründen der Übersichtlich– und Lesbarkeit empfehlen wir andere Informationspflichten z.B. zu Online Meetings oder Bewerbungsverfahren getrennt zu beschreiben, dies müssen Sie aber nicht zwangsläufig.
Die Datenschutzerklärung hat also den Zweck dem Besucher über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren.
Dies stellt scheinbar für einige Betreiber schon ein großes Problem dar, denn häufig sehen wir Webseiten mit zu viel oder auch zu wenigen Informationen.
Ein Zuviel ist natürlich genauso falsch wie ein Zuwenig. Ein einfaches Beispiel: Haben Sie kein Google Maps auf Ihrer Webseite eingebunden, brauchen Sie dies auch nicht zu beschreiben.
Häufig beschreiben Agenturen oder Generatoren erst einmal „alles“, nach dem Motto: „das Richtige wird schon dabei sein“.
Wie kommen Sie also jetzt zu einer guten Datenschutzerklärung?
Bei diesem Punkt kann Ihnen im ersten Schritt nur eine Person helfen, nämlich SIE selbst. Sie haben Ihre Webseite erstellt oder eine Agentur beauftragt, dies nach Ihren Wünschen zu tun. Somit sollten Sie wissen, was Sie auf Ihrer Webseite tun und welche Funktionen und Plugins installiert sind. Haben Sie dies korrekt identifiziert, sind Sie einen großen Schritt weiter, denn damit können Sie über einen Fachanwalt, einen Generator oder mit Unterstützung Ihres DSB eine geeignete Datenschutzerklärung erstellen.
Diese gliedert sich dann, wie oben beschrieben, nach Art. 13,14 DSGVO auf.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle das kein Generator, kein Anwalt und auch kein Datenschutzbeauftragter die rechtliche Verantwortung übernimmt. Anwalt und DSB bieten Ihnen aber einen hohen Prozentsatz an Rechtssicherheit und sind daher sicher das Mittel der Wahl.
Wenn Sie die Datenschutzerklärung selber oder mit einem Generator erstellen wollen, beachten Sie folgende Punkte welche sich an St. 13 und 14 DSGVO orientieren:
- Beschreiben Sie allgemeine Angaben wie Ihre Kontaktdaten, die des DSB (falls vorhanden) und belehren Sie über die Bertroffenenrechte
- Beschreiben Sie für jede Funktion Ihrer Webseite Rechtsgrundlage, Zweck, Löschfrist, Empfänger, bei Übermittlung ausserhalb des EWR die Rechtsgrundlage der Übermittlung, sowie Infos über Profiling.
- Geben Sie einen Hinweis auf Cookies
- Beschreiben Sie bei der Erhebung über Dritte die Kategorien und die Quellen
Weitere Infos finden Sie in der DSGVO bzw. auch direkt unter https://dsgvo-gesetz.de/art-14-dsgvo/ und https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/
Hier noch ein paar weitere Infos:
- Eine Datenschutzerklärung muss transparent beschreiben was Sie tun
- Eine Datenschutzerklärung muss verständlich sein
- Eine Datenschutzerklärung muss für Anfragen zum Datenschutz Name, Adresse und die Mailadresse der verantwortlichen Person im Sinne der DSGVO enthalten und an keine allgemeine Adresse, wie z.B. info@…. gesendet werden
- Eine Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich sein (nur mit 1 Klick erreichbar)
- Eine Datenschutzerklärung muss NICHT bestätigt werden, es reicht lediglich der Hinweis darauf. (auch bei Nutzung des Kontaktformulars)
- Bitte beachten Sie: Sich eine Datenschutzerklärung bestätigen zu lassen, zählt in der Regel NICHT als wirksame Einwilligung
Also, unser TIPP:
Lesen Sie einmal selbst Ihre eigene Datenschutzerklärung. Verstehen Sie den Inhalt und passt der Inhalt zu dem was auf der Seite passiert?
Wenn nicht, haben Sie nun einen guten Ansatz zur Umsetzung und bei Fragen unterstützen wir gerne.