Der EDSB und KI

Der datenschutzkonforme Einsatz von generativer KI ist nicht nur für die Privatwirtschaft von Bedeutung, sondern auch für den öffentlichen Sektor. Am 3. Juni 2024 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Leitlinien veröffentlicht, die EU-Institutionen bei der Einführung von generativer KI beachten sollten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte dieser Leitlinien. weiterlesen…

21 Oktober 2024

Datenschutz und generative KI: Was die neuen Leitlinien des EDSB vorschlagen

Generative KI, ein Teilgebiet der künstlichen Intelligenz, das maschinelles Lernen einsetzt, um Texte, Bilder oder Videos zu generieren, wird zunehmend in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Trotz ihrer vielseitigen Anwendungen wirft die Nutzung von generativer KI erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Am 3. Juni 2024 veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) spezifische Leitlinien, um EU-Institutionen bei der datenschutzkonformen Einführung von generativer KI zu unterstützen.

Generative KI und Datenschutz: Die Herausforderungen

Eines der zentralen datenschutzrechtlichen Bedenken des EDSB bezieht sich auf die Datensätze, die zum Training generativer KI-Modelle verwendet werden. Da diese Datensätze häufig personenbezogene Daten enthalten, besteht das Risiko, dass diese Informationen missbräuchlich verwendet oder unzureichend geschützt werden. Der EDSB betont, dass auch scheinbar sachbezogene Informationen, wie etwa eine Fahrzeugidentifikationsnummer, in Kombination mit anderen Daten einen Personenbezug aufweisen können. Diese Kombination stellt eine erhebliche Herausforderung für den Datenschutz dar.

Datenminimierung und Datengenauigkeit

Die Leitlinien des EDSB unterstreichen die Notwendigkeit der Datenminimierung. Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und unter strenger Kontrolle verarbeitet werden sollten. Der EDSB warnt davor, dass eine größere Datenmenge nicht automatisch zu besseren Ergebnissen führt und dass die Qualität der Datensätze entscheidend ist. Zudem hebt der EDSB den Grundsatz der Datengenauigkeit hervor: Alle verarbeiteten und generierten Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein, was durch regelmäßige Überprüfungen und strenge Validierungsprozesse sichergestellt werden sollte.

Transparenz und Betroffenenrechte

Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf der Transparenz gegenüber den betroffenen Personen. EU-Institutionen müssen offenlegen, welche personenbezogenen Daten in welchen Prozessen der KI verwendet werden. Zudem fordert die KI-Verordnung eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, um sicherzustellen, dass diese als solche erkennbar sind. Dies gilt insbesondere für Deep Fakes und andere manipulative Inhalte. Bei textgenerierenden KI-Systemen, die zur Information der Öffentlichkeit eingesetzt werden, müssen die Nutzer darüber informiert werden, dass der Text künstlich generiert wurde, es sei denn, eine menschliche Redaktion hat den Inhalt überprüft und freigegeben.

Organisatorische Maßnahmen und Rechtsgrundlagen

Der EDSB sieht die Einführung generativer KI als eine Gemeinschaftsaufgabe an, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten, der Rechts- und der IT-Abteilung erfordert. Es wird empfohlen, umfassende Schulungen und Leitlinien zu entwickeln, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus betont der EDSB, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss. In bestimmten Fällen kann dies auch das berechtigte Interesse des KI-Anbieters sein, wobei eine sorgfältige Abwägung erforderlich ist.

 

Fazit:

Die Leitlinien des EDSB bieten eine wertvolle Orientierung für den datenschutzkonformen Einsatz generativer KI. Sie betonen die Notwendigkeit, den Umfang der Datenverarbeitung zu minimieren, die Genauigkeit und Qualität der Daten zu gewährleisten und die Betroffenen umfassend zu informieren. Obwohl die Leitlinien speziell für EU-Institutionen entwickelt wurden, bieten sie auch der Privatwirtschaft wichtige Hinweise zur Implementierung generativer KI.

Link:

https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-06/ai-auditing_checklist-for-ai-auditing-scores_edpb-spe-programme_en.pdf

 

Unsere Empfehlung:

Datenminimierung sicherstellen: Überprüfen Sie regelmäßig den Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten und minimieren Sie diese auf das notwendige Maß.

Transparenz schaffen: Informieren Sie betroffene Personen klar und umfassend darüber, welche Daten verarbeitet werden und wie diese verwendet werden.

Organisatorische Maßnahmen etablieren: Fördern Sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten, IT und Rechtsabteilung, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen prüfen: Stellen Sie sicher, dass jede Datenverarbeitung auf einer validen Rechtsgrundlage basiert, und führen Sie erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen durch.