Der Data-Act ist da

Was gibt es zu beachten weiterlesen…

29 Februar 2024

Seit dem 11. Januar 2024 gilt in der Europäischen Union der Data Act.
In Kraft tritt dieser allerdings erst am 12. September 2025. Was das ist und was Sie wie beachten sollten, erfahren Sie hier:

Zielgruppe des Data Acts
Der Data Act betrifft vor allem Unternehmen, die vernetzte Produkte und Dienste, insbesondere im IoT-Bereich (Internet of Things), herstellen oder anbieten. Diese Unternehmen müssen ihren Nutzern Zugang zu den generierten Daten gewähren und diese in einem nutzerfreundlichen Format bereitstellen.

Verhältnis zur DSGVO
Der Data Act stellt klar, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO erfolgen muss. Der Data Act konzentriert sich also nicht auf personenbezogene Daten und ergänzt die DSGVO. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt die DSGVO die primäre Rechtsgrundlage.

Durchsetzung und Überwachung
Die Durchsetzung des Data Acts und die Überwachung seiner Einhaltung liegen in Deutschland bei den Landesdatenschutzbeauftragten. Die Bußgeldvorschriften werden durch die Mitgliedstaaten festgelegt und müssen bis September 2025 umgesetzt sein.

Bedeutung der frühzeitigen Auseinandersetzung
Prüfen Sie rechtzeitig ob Sie den Data-Act in Ihrem Unternehmen berücksichtigen dürfen. Je eher Sie mit der Umsetzung beginnen, je entspannter wird es im September 2025.