Datenschutzverstöße und Folgen

Bei Daten­schutz­ver­stößen denken viele sofort an Bußgelder für das Unter­nehmen. Doch auch Mitar­beiter müssen aufpassen, denn sie tragen eine persön­liche Verant­wortung und können arbeits­recht­liche Konse­quenzen erleiden. weiter­lesen…

09 September 2024

Wenn es um Daten­schutz­ver­stöße geht, liegt der Fokus oft auf den möglichen Bußgeldern, die gegen Unter­nehmen verhängt werden können. Weniger im Rampen­licht, aber genauso wichtig, ist die Rolle der Beschäf­tigten und die möglichen Konse­quenzen, die sie persönlich treffen können.

1. Arbeit­neh­mer­haftung bei Daten­schutz­ver­stößen

Obwohl in erster Linie das Unter­nehmen für das Verhalten seiner Angestellten haftet, gibt es Situa­tionen, in denen Mitar­beiter selbst zur Verant­wortung gezogen werden können. Die Haftung hängt dabei vom Grad des Verschuldens ab:

  • Leichte Fahrläs­sigkeit führt in der Regel nicht zur Haftung des Arbeit­nehmers.
  • Mittlere Fahrläs­sigkeit wird zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer aufge­teilt.
  • Grobe Fahrläs­sigkeit und Vorsatz können dazu führen, dass der Mitar­beiter in voller Höhe haftet.

In der Praxis sind die meisten Daten­schutz­ver­stöße jedoch Fälle leichter Fahrläs­sigkeit, sodass eine direkte Haftung der Beschäf­tigten selten ist.

2. Der Mitar­bei­ter­exzess

Ein beson­deres Augenmerk sollte auf den sogenannten Mitar­bei­ter­exzess gelegt werden, bei dem ein Angestellter so weit von seinen Aufgaben abweicht, dass seine Handlungen nicht mehr dem Unter­nehmen zugerechnet werden können. In solchen Fällen entfällt die Verant­wortung des Arbeit­gebers.

3. Arbeits­recht­liche Konse­quenzen

Daten­schutz­ver­stöße können ernst­hafte arbeits­recht­liche Folgen haben, von Abmah­nungen bis hin zu außer­or­dent­lichen Kündi­gungen. Die Gerichte haben in verschie­denen Fällen entschieden, dass schwer­wie­gende Verstöße eine fristlose Kündigung recht­fer­tigen können.

4. Vorbeugung ist der beste Schutz

Um Daten­schutz­ver­stöße zu vermeiden, sollten Unter­nehmen:

  • Ein starkes Bewusstsein für Daten­schutz­ri­siken schaffen.
  • Regel­mäßige Schulungen zu Daten­schutz und IT-​​Sicherheit anbieten.
  • Klare Richt­linien und Prozesse für die Daten­ver­ar­beitung etablieren.

 

Fazit:

Daten­schutz ist nicht nur eine Angele­genheit für das Unter­nehmen, sondern auch für jeden einzelnen Mitar­beiter. Durch bewusste Schulungen und klare Kommu­ni­kation der Risiken sowie der Verant­wortung jedes Einzelnen können viele Daten­schutz­ver­stöße vermieden werden. Letzt­endlich stärkt dies nicht nur den Daten­schutz, sondern auch das Vertrau­ens­ver­hältnis innerhalb des Unter­nehmens und mit seinen Kunden.

 

Unsere Empfehlung:

  • Entwicklung eines Daten­schutz­be­wusst­seins: Daten­schutz betrifft jeden im Unter­nehmen und sollte Teil der Unter­neh­mens­kultur sein.
  • Durch­führung regel­mä­ßiger Schulungen: Wissen ist der Schlüssel zur Vermeidung von Daten­schutz­ver­stößen.
  • Etablierung sicherer Prozesse: Klare Richt­linien helfen, Unsicher­heiten im Umgang mit perso­nen­be­zo­genen Daten zu vermeiden.