Heute möchten wir Ihnen den aktuellen Stand der Verhandlungen bezüglich des neuen Datenschutzabkommens mit den USA mitteilen.
Mit dem „Schrems II Urteil“ aus Juli 2020 wird es fast unmöglich eine rechtskonforme Datenverarbeitung mit den US-Unternehmen abzuschließen. Das betrifft fast alle alle von uns und hat entsprechende Auswirkungen. Hoffnung verspricht das neue Abkommen (EU-US Data Privacy Framework), welches seit Sommer 2022 besprochen wird. Hier haben die USA am 07.10.2022 entsprechende Vorbereitungen getroffen und man war guter Dinge, zeitnah wieder rechtssicher mit US-Unternehmen interagieren zu können. Diese Vorbereitungen der USA hat der Europäische Datenschutzausschuss nun entsprechend bewertet, kommt dabei allerdings zu keinem positiven Ergebnis.
Zusammenfassend bedeutet das für uns:
- Es wird sehr wahrscheinlich KEINE schnelle Lösung geben.
- Denken Sie dabei NICHT im Voraus und stützen Sie Ihre Verarbeitung nicht auf ein neues Framework, welches noch nicht beschlossen wurde.
- Prüfen Sie weiter kritisch mit welchen US-Anbietern ein Datenaustausch in Ihrem Unternehmen stattfindet.
Persönlich glauben wir, dass diese Verhandlungen noch eine ganze Weile andauern werden und da wir unbedingt eine rechtliche Verarbeitung benötigen, um DSGVO-konform zu agieren – heißt es für uns: abwarten!