In der heutigen digitalen Welt gibt es eine Vielzahl von Abonnement-Modellen, die Unternehmen verwenden, um ihre Dienstleistungen anzubieten.
Ein solches Modell, das in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erregt hat, ist das „Pur-Abo-Modell“. In diesem Blogbeitrag werden wir dieses Modell leicht verständlich erklären und anschließend die Frage beantworten, ob es den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
Beim „Pur-Abo-Modell“ erhalten Besucher einer Website über einen Einwilligungsbanner die Wahlmöglichkeit, den Inhalt entweder mit Geld zu bezahlen oder durch Überlassung und Tracking ihrer persönlichen Informationen Zugriff zu den Inhalten zu erhalten. Erst nach der Auswahl einer Option kann der Inhalt gelesen werden.
Sind Sie nicht bereit, für den Inhalt zu bezahlen, können Sie sich für das Tracking entscheiden. Nur mit einem „Pur-Abo“ erhalten Sie den Inhalt, ohne entsprechendes Tracking und personalisierte Werbung zu erhalten.
Die Datenschutzkonferenz hat am 29.03.2023 über dieses Vorgehen beraten und einen Beschluss veröffentlicht. In diesem Dokument bestätigt die Datenschutzkonferenz, dass das oben beschriebene Vorgehen den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Unser Tipp an dieser Stelle:
Solche Einwilligungsbanner begegnen uns vermehrt im Internet. Häufig ist die Information dann allerdings doch nicht so wichtig, dass wir dafür unsere Daten offenlegen oder Geld zahlen möchten. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen wir uns bewusst für die Bezahlversion oder ein Abo entscheiden. Das hat den Vorteil, dass wir dort viele Informationen werbefrei erhalten und nicht ständig an verschiedenen Stellen suchen müssen.
Weiterführender Link:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_Beschluss_Bewertung_von_Pur-Abo-Modellen_auf_Websites.pdf