25.04.2022 Coronadaten sind zu löschen
Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf die Pflicht hin alle Daten, welche in Zusammenhang mit der Erfassung des 3-G-Status im Unternehmen gesammelt wurden, umgehend zu löschen.
Diese Daten wurden auf der rechtlichen Grundlage der geltenden Corona Verordnung erhoben und verarbeitet. (§ 28 b Abs. 3 S. 1 IfSG a.F).
Diese Grundlage ist mit der Änderung des IfSG zum 20.03.2022 entfallen.
Die Landesdatenschutzbehörde in Niedersachsen hat am 19.04.2022 eine Pressemitteilung hierzu veröffentlicht und mitgeteilt, dass die Umsetzung durch Kontrollen geprüft werden soll.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Behörden eine identische Auffassung vertreten.
Unser Tipp:
Der Impf– oder Genesenen-Status gehört zu den sensiblen und besonders geschützten Gesundheitsdaten, die normalerweise grundsätzlich nicht abgefragt werden dürfen. Hier gab es durch die Gesetzgebung eine temporäre Ausnahme.
Bitte prüfen Sie Ihren Datenbestand und löschen Sie entsprechend. Achten Sie bei der Löschung auf die konforme Entsorgung.
Wir sehen keine Möglichkeit die Daten über Ihr „Hausrecht“ weiter zu verarbeiten. Beachten Sie bei dem Hausrecht auch immer eine mögliche Diskriminierung.
Sollten Sie der Auffassung sein diese Daten erfassen zu müssen oder Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Unternehmen für die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, beachten bitte folgendes:
weitere LINKS zum Thema:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html