Für Unternehmen bestehen, im Zusammenhang mit der DSGVO, zwei grundsätzliche Risiken welche schnell arbeitsintensiv und teuer werden können. Das erste Thema, die Bußgelder haben wir in einem früheren BLOG Beitrag behandelt. Heute gehen wir auf das zweite Thema, die Betroffenenrechte ein.
Was sind „Betroffene“ und warum sollten Sie hier Vorsicht walten lassen?
Betroffene sind natürliche Personen deren Daten Sie verarbeiten. in der Regel sind dies Kunden, Lieferanten und Angestellte.
In der DSGVO beschäftigen sich die Artikel 12 – 23 mit genau diesem Thema. Dort werden der betroffenen Person umfangreiche Rechte im Bezug auf deren Daten eingeräumt und da Sie diese Daten verarbeiten, ist dies gleichzusetzen mit Ihren Pflichten.
Hiervon machen Betroffene immer dann gerne Gebrauch, wenn die Zusammenarbeit nicht optimal verläuft beispielsweise bei Kündigung oder wenn Kunden unzufrieden sind. Da in diesen Rechten auch zeitliche Fristen für Sie als verantwortliche Stelle hinterlegt sind, sollten Sie eine Bearbeitung nicht auf die lange Bank schieben. Erhält der Betroffene keine Auskunft, kann sich dieser bei der Datenschutzbehörde entsprechend beschweren.
Es gibt viele Webseiten und Dokumente, die Ihnen beschreiben wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können (z.B. u.a. Links). Dort können Sie sich informieren und dies als Anhaltspunkt nehmen, um zu prüfen was ggf. auf Sie zukommen kann.
Für den Fall einer Beschwerde ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
- Definieren Sie ein Vorgehen und informieren Sie Ihre Mitarbeiter
- Nehmen Sie Anfragen nur schriftlich entgegen
- Stellen Sie sicher, dass die Person auch wirklich die entsprechende Person ist
- Führen Sie keine „Panikaktion“ durch
- Sie haben 4 Wochen Zeit, diese können Sie ggf. um weiter 8 Wochen verlängern
- Binden Sie Ihren DSB in den Vorgang ein
- Antworten Sie korrekt
Unsere Kunden melden sich in solchen Fällen bitte direkt bei uns, wir bearbeiten die Anfrage gemeinsam und helfen bei der Umsetzung.
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/betroffenenrechte