Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße, Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen aufdecken. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die solche Informationen ans Licht bringen, vor Repressalien, Diskriminierung oder rechtlichen Konsequenzen geschützt werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, eine sichere Umgebung für Whistleblower zu schaffen, damit sie Informationen über betrügerische, gefährliche oder rechtswidrige Aktivitäten ohne Furcht vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen melden können. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Schutzmaßnahmen wie Anonymität, rechtliche Immunität vor Verleumdungsklagen und Schutz vor Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers.
Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten. Es erfordert von diesen, angemessene Mechanismen zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen geltende Gesetze, ethische Standards oder interne Richtlinien einzurichten.
Ihre Vertrauenswürdige Meldestelle
Bei QS-Kornmann verstehen wir die Wichtigkeit eines starken Whistleblower-Schutzsystems. Wir sind stolz darauf, als vertrauenswürdige Meldestelle für Ihr Unternehmen fungieren zu können. Mit einer Implementierung der Meldestelle und unserer Schulung Ihrer Mitarbeiter können Sie sich sicher fühlen, alle notwendigen Regularien umgesetzt zu haben.
Unsere Expertise in Datenschutz und Informationssicherheit stellt sicher, dass alle Hinweise fachgerecht und vertraulich bearbeitet werden.

Wie können wir Ihnen helfen?
Wie können wir Sie unterstützen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt viele Unternehmen vor neue organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Wir begleiten Sie zuverlässig bei der Umsetzung – von der Einrichtung Ihrer internen Meldestelle bis zur professionellen Bearbeitung eingehender Hinweise.
Mit unserer Lösung erhalten Sie eine rechtssichere, vertrauliche und praxisnahe Meldestelle aus einer Hand. Unsere qualifizierten Case Manager übernehmen das Fallmanagement, sorgen für eine strukturierte Dokumentation und entlasten Ihre internen Ressourcen spürbar. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Compliance-Strukturen und fördern eine offene Unternehmenskultur.
Ob Erstimplementierung oder laufender Betrieb: Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Whistleblower-System, das zu Ihrem Unternehmen passt.
Wir sind für Sie da – von der Implementierung Ihrer Meldestelle bis zur laufenden Betreuung und professionellen Bearbeitung aller Meldungen.
Implementierung
Einrichtung der internen Meldestelle gemäß § 14 Abs. 1 HinSchG
Meldekanäle
Einrichtung der Meldekanäle gemäß § 16 HinSchG
Case Manager
Benennung qualifizierter Case Manager gemäß § 15 Abs. 1 HinSchG
Fallmanagement
Einsatz geschulter Case Manager gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG
Betrieb
Betrieb, Wartung und laufende Betreuung der Meldestelle
Bearbeitung
Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Meldungen
Dokumentation
Vertrauliche Dokumentation aller Vorgänge gemäß § 8 HinSchG
Schulung
Online-Schulung Ihrer Mitarbeitenden
Meldungen
Bearbeitung von Meldungen nach Aufwand
Ihre Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz – kurz beantwortet
Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten.
Mit unserer Software im Modul “Hinweisgeberschutz” richten wir für Sie eine interne Meldestelle ein, die vollständig den Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz entspricht. Die Lösung ist vollständig cloudbasiert, sicher gehostet in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
Somit steht Ihnen eine bequeme und sichere Plattform zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Betrieb und Sie können können frei entscheiden ob wir für Sie auch die Meldungen bearbeiten sollen, oder Sie eigenständig übernehmen möchten.
Die Meldestelle ist verantwortlich für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen zu möglichen Rechtsverstößen im Unternehmen. Dazu zählen u. a. Verstöße gegen Arbeitsrecht, Datenschutz, Korruption, Geldwäsche oder Umweltvorschriften. Die Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung, hält den Hinweisgeber über den Bearbeitungsstand informiert und sorgt dafür, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Hinweise können u. a. von Mitarbeitenden, Bewerbern, ehemaligen Beschäftigten, Praktikanten, Lieferanten oder Dienstleistern abgegeben werden. Das Gesetz schützt alle Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.
Das HinSchG schützt Hinweisgeber umfassend vor Benachteiligungen oder Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Zudem muss die Identität des Hinweisgebers streng vertraulich behandelt werden.
Eine externe Meldestelle bietet Unabhängigkeit, rechtliche Sicherheit und Entlastung für interne Ressourcen. Unternehmen vermeiden Interessenskonflikte, profitieren von rechtssicherer Bearbeitung und stärken gleichzeitig ihr Compliance-Management. Zudem signalisiert eine professionelle Meldestelle Transparenz und Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.
