Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße, Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen aufdecken. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die solche Informationen ans Licht bringen, vor Repressalien, Diskriminierung oder rechtlichen Konsequenzen geschützt werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, eine sichere Umgebung für Whistleblower zu schaffen, damit sie Informationen über betrügerische, gefährliche oder rechtswidrige Aktivitäten ohne Furcht vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen melden können. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Schutzmaßnahmen wie Anonymität, rechtliche Immunität vor Verleumdungsklagen und Schutz vor Kündigung oder anderen negativen Maßnahmen seitens des Arbeitgebers.
Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten. Es erfordert von diesen, angemessene Mechanismen zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Verstöße gegen geltende Gesetze, ethische Standards oder interne Richtlinien einzurichten.
Ihre Vertrauenswürdige Meldestelle
Bei QS-Kornmann verstehen wir die Wichtigkeit eines starken Whistleblower-Schutzsystems. Wir sind stolz darauf, als vertrauenswürdige Meldestelle für Ihr Unternehmen fungieren zu können. Mit einer Implementierung der Meldestelle und unserer Schulung Ihrer Mitarbeiter können Sie sich sicher fühlen, alle notwendigen Regularien umgesetzt zu haben.
Unsere Expertise in Datenschutz und Informationssicherheit stellt sicher, dass alle Hinweise fachgerecht und vertraulich bearbeitet werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen als Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes benötigen oder Unterstützung bei der Implementierung eines effektiven Whistleblower-Schutzprogramms suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Betrieb einer Meldestelle
EUR ab
0
monatl.
Für unsere Kunden im Bereich Datenschutz kostenlos
Einrichtung der internen Meldestelle nach § 14 Abs. 1 HinSchG (einmalig 200 EUR)
Betrieb und Wartung der Meldestelle
Einrichtung der Meldekanäle nach §16 HinSchG
Benennung von Case-Manager nach § 15 Abs. 1 HinSchG
Ausgebildete Case-Manager nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Bearbeiten von eingehenden Meldungen
Vertrauliche Dokumentation nach § 8 HinSchG
Online-Schulung Ihrer Mitarbeiter
Bearbeitung von Meldungen nach Aufwand (40 EUR/15 Minuten)
Betrieb einer Meldestelle
EUR ab
100
monatl.
Wenn Sie kein Datenschutzkunde bei uns sind
Einrichtung der internen Meldestelle nach § 14 Abs. 1 HinSchG (einmalig 400 EUR)
Betrieb und Wartung der Meldestelle
Einrichtung der Meldekanäle nach §16 HinSchG
Benennung von Case-Manager nach § 15 Abs. 1 HinSchG
Ausgebildete Case-Manager nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Bearbeiten von eingehenden Meldungen
Vertrauliche Dokumentation nach § 8 HinSchG
Online-Schulung Ihrer Mitarbeiter (5 EUR/Mitarbeiter)
Bearbeitung von Meldungen nach Aufwand (40 EUR/15 Minuten)