„Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen Sie in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens ein.“ Solche Formulierungen finden sich häufig in Stellenanzeigen. Doch sind sie tatsächlich datenschutzkonform?
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an eine Einwilligung: Sie muss freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen. Doch eine Überschrift wie „Hinweise zum Datenschutz“ dürfte viele Bewerber kaum dazu bewegen, den Text aufmerksam zu lesen. Ohne ausreichende Informationen ist jedoch keine informierte Einwilligung möglich. Zudem besteht das Risiko, dass Bewerber glauben, ihre Datenverarbeitung jederzeit widerrufen zu können – was im Bewerbungsverfahren praktisch kaum umsetzbar ist.
Eine bessere Lösung bietet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten für vorvertragliche Maßnahmen erlaubt. Diese Rechtsgrundlage ist nicht nur rechtssicherer, sondern auch transparenter für Bewerber. Ergänzend dazu sind umfassende Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO erforderlich, um die Rechte der Betroffenen zu wahren und Vertrauen zu schaffen.
Datenschutz ist kein Nebenthema – er prägt den ersten Eindruck eines Unternehmens oder einer Institution und sollte daher mit Sorgfalt gestaltet werden.
Fazit:
Die Wahl der richtigen Rechtsgrundlage im Bewerbungsverfahren ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Bewerber zu stärken. Statt auf Einwilligungen zu setzen, sollten Arbeitgeber auf vorvertragliche Maßnahmen als Basis zurückgreifen und ihre Informationspflichten klar und verständlich erfüllen. So wird Datenschutz nicht zur Hürde, sondern zur Chance für einen professionellen Auftritt.
Unsere Top 5 Empfehlungen:
1. Klare Formulierungen: Vermeiden Sie unklare oder irreführende Aussagen in Datenschutzhinweisen.
2. Rechtsgrundlagen nutzen: Setzen Sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO statt auf Einwilligungen, wenn möglich.
3. Transparente Informationen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Datenverarbeitungsinformationen leicht zugänglich sind (Art. 13 DSGVO).
4. Strukturierte Hinweise: Nutzen Sie Zwischenüberschriften und klare Gliederungen, um Leser gezielt abzuholen.
5. Widerrufsrecht beachten: Klären Sie transparent, welche Auswirkungen ein Widerruf auf den Bewerbungsprozess hat.