Der Google Consent Mode V2 – datenschutzkonform einsetzbar?

Seitdem 06.03.2024 ist der Google Consent Mode V2 für alle Website­be­trei­benden, die Google-​​Dienste wie Analytics oder Ads nutzen, obliga­to­risch. Dieser Beitrag beleuchtet die daten­schutz­recht­lichen Impli­ka­tionen und empfiehlt Vorge­hens­weisen. weiter­lesen…

26 August 2024

Mit der Einführung des Google Consent Mode V2 stellt Google Website­be­trei­bende vor die Wahl: Imple­men­tierung des Modus zur Nutzung erwei­terter Funktionen oder Verzicht auf bestimmte Dienste?

Doch was bedeutet die Pflicht zur Imple­men­tierung für den Daten­schutz?

1. Zielgruppe des Google Consent Mode V2

Nicht jede Nutzung von Google-​​Diensten erfordert den Einsatz des Consent Mode V2. Die Notwen­digkeit hängt davon ab, ob Funktionen wie Remar­keting oder Zielgrup­pen­funk­tionen genutzt werden sollen. Wer diese nicht benötigt, kann auf den Consent Mode V2 verzichten.

2. Funkti­ons­weise des Google Consent Mode V2

Der Consent Mode V2 reguliert, basierend auf der Nutzer­ein­wil­ligung, die Aktivität von Google-​​Tags und damit verbun­denen Cookies. Er bietet zwei Varianten der Einbindung:

  • Basic Mode: Tags werden aktiviert, wenn Einwil­li­gungen erteilt wurden, und blockiert, wenn dies nicht der Fall ist. Ein daten­schutz­recht­liches Risiko besteht jedoch, da IP-​​Adressen auch ohne Einwil­ligung an Google übertragen werden können.
  • Advanced Mode: Selbst bei Ablehnung der Google-​​Dienste werden minimale Nutzer­ak­ti­vi­täten (Pings) erfasst. Dies kann recht­liche Beanstan­dungen nach sich ziehen, da hierfür eine Einwil­ligung erfor­derlich wäre, die in diesem Kontext nicht vorliegt.

3. Daten­schutz­recht­liche Bewertung

Die Imple­men­tierung des Google Consent Mode V2 wirft Fragen hinsichtlich der Einhaltung von Daten­schutz­vor­schriften auf. Während der Basic Mode mit Vorsicht und trans­pa­renter Kommu­ni­kation in der Daten­schutz­er­klärung genutzt werden kann, ist der Advanced Mode aus recht­licher Sicht proble­ma­tisch. Er birgt erheb­liche Risiken, da die Erfassung von Nutzer­ak­ti­vi­täten ohne vorlie­gende Einwil­ligung erfolgt.

 

Fazit:

Die Nutzung des Google Consent Mode V2 erfordert eine sorgfältige Abwägung der daten­schutz­recht­lichen Impli­ka­tionen. Der Basic Mode ist unter Beachtung bestimmter Vorsichts­maß­nahmen und klarer Kommu­ni­kation gegenüber den Nutzenden vorzu­ziehen. Der Advanced Mode sollte aufgrund der erheb­lichen recht­lichen Risiken vermieden werden. Website­be­trei­bende sind angehalten, eng mit ihren Daten­schutz­be­auf­tragten zusam­men­zu­ar­beiten, um eine konforme Imple­men­tierung zu gewähr­leisten.

 

Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie den Einsatz des Google Consent Mode V2 sorgfältig und entscheiden Sie basierend auf den benötigten Google-​​Diensten.
  • Kommu­ni­zieren Sie trans­parent über die Nutzung von Google-​​Tags und die Verar­beitung von IP-​​Adressen in Ihrer Daten­schutz­er­klärung.
  • Vermeiden Sie den Advanced Mode, um recht­liche Risiken zu minimieren.
  • Konsul­tieren Sie Ihren Daten­schutz­be­auf­tragten, um eine daten­schutz­kon­forme Imple­men­tierung sicher­zu­stellen.