Mit der Einführung des Google Consent Mode V2 stellt Google Websitebetreibende vor die Wahl: Implementierung des Modus zur Nutzung erweiterter Funktionen oder Verzicht auf bestimmte Dienste?
Doch was bedeutet die Pflicht zur Implementierung für den Datenschutz?
1. Zielgruppe des Google Consent Mode V2
Nicht jede Nutzung von Google-Diensten erfordert den Einsatz des Consent Mode V2. Die Notwendigkeit hängt davon ab, ob Funktionen wie Remarketing oder Zielgruppenfunktionen genutzt werden sollen. Wer diese nicht benötigt, kann auf den Consent Mode V2 verzichten.
2. Funktionsweise des Google Consent Mode V2
Der Consent Mode V2 reguliert, basierend auf der Nutzereinwilligung, die Aktivität von Google-Tags und damit verbundenen Cookies. Er bietet zwei Varianten der Einbindung:
- Basic Mode: Tags werden aktiviert, wenn Einwilligungen erteilt wurden, und blockiert, wenn dies nicht der Fall ist. Ein datenschutzrechtliches Risiko besteht jedoch, da IP-Adressen auch ohne Einwilligung an Google übertragen werden können.
- Advanced Mode: Selbst bei Ablehnung der Google-Dienste werden minimale Nutzeraktivitäten (Pings) erfasst. Dies kann rechtliche Beanstandungen nach sich ziehen, da hierfür eine Einwilligung erforderlich wäre, die in diesem Kontext nicht vorliegt.
3. Datenschutzrechtliche Bewertung
Die Implementierung des Google Consent Mode V2 wirft Fragen hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzvorschriften auf. Während der Basic Mode mit Vorsicht und transparenter Kommunikation in der Datenschutzerklärung genutzt werden kann, ist der Advanced Mode aus rechtlicher Sicht problematisch. Er birgt erhebliche Risiken, da die Erfassung von Nutzeraktivitäten ohne vorliegende Einwilligung erfolgt.
Fazit:
Die Nutzung des Google Consent Mode V2 erfordert eine sorgfältige Abwägung der datenschutzrechtlichen Implikationen. Der Basic Mode ist unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen und klarer Kommunikation gegenüber den Nutzenden vorzuziehen. Der Advanced Mode sollte aufgrund der erheblichen rechtlichen Risiken vermieden werden. Websitebetreibende sind angehalten, eng mit ihren Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, um eine konforme Implementierung zu gewährleisten.
Unsere Empfehlung:
- Prüfen Sie den Einsatz des Google Consent Mode V2 sorgfältig und entscheiden Sie basierend auf den benötigten Google-Diensten.
- Kommunizieren Sie transparent über die Nutzung von Google-Tags und die Verarbeitung von IP-Adressen in Ihrer Datenschutzerklärung.
- Vermeiden Sie den Advanced Mode, um rechtliche Risiken zu minimieren.
- Konsultieren Sie Ihren Datenschutzbeauftragten, um eine datenschutzkonforme Implementierung sicherzustellen.