Wer darf Sie abmahnen…

… und was sollten Sie im Falle einer solchen Abmahnung beachten? weiter­lesen…

30 Mai 2023

Um dieses Thema genauer zu durch­leuchten, müssen wir vorab klären, was eine Abmahnung eigentlich ist:

Eine Abmahnung ist eine formale Auffor­derung eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unter­lassen. Daher ist die Abmahnung ein legitimes und hilfreiches Mittel zur außer­ge­richt­lichen Klärung eines Rechts­streits.

Eine Abmahnung aufgrund eines Daten­schutz­ver­stoßes beruft sich in der Regel auf die DSGVO bzw. dem Gesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb (UWG)

Deutsche Gerichte sind sich aller­dings im Moment noch nicht einig, ob jeder Verstoß auch wirklich abgemahnt werden kann.

Derzeit sind vermehrt Daten­schutz­ver­stöße von Abmah­nungen betroffen, welche sehr einfach überprüft werden können.

Um Ihnen hier einige Beispiele zu nennen:

  • Falscher Umgang mit Betrof­fe­nen­rechten
  • Falsche Einbindung von Fonts
  • Falsche Einbindung von Google
  • Inhalt­liche Fehler in der Daten­schutz­er­klärung
  • …..

Jetzt stellt sich zwangs­läufig die Frage, wer denn überhaupt abmahn­be­rechtigt ist, denn nicht jeder kann nach Belieben abmahnen.

Folgende Gruppen sehen wir unter anderem als abmahn­be­rechtigt an:

  • Mitbe­werber (besonders wenn durch den Verstoß ein Wettbe­werbs­vorteil vorliegt)
  • Verbrau­cher­ver­bände
  • Wettbe­werbs­ver­bände
  • Industrie– und Handels­kammern
  • Privat­per­sonen (nicht nach UWG, aber ggf. auf Basis einer anderen Rechts­grundlage)

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?

Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Rechts­anwalt bzw. Ihren Daten­schutz­be­auf­tragten infor­mieren und in Abstimmung gehen.

In der Regel wird als Erstes geprüft, ob die Abmahnung berechtigt ist. Ist dies der Fall, empfiehlt sich eine zeitnahe Besei­tigung des Fehlers.

Als Zweites wird geprüft, ob der Absender abmahn­be­rechtigt ist. Bei einigen Abmah­nungen drängt sich der Verdacht auf, dass es der primäre Zweck der abmah­nenden Person/​Institution ist, Einnahmen zu erzielen.

In Schritt drei sollten Sie die Zahlungs­auf­for­derung prüfen und schauen ob gefor­derte Beträge berechtigt und verhält­nis­mäßig sind. Gerade bei den Anwalts­kosten werden meistens unver­hält­nis­mäßig hohe Kosten angegeben.

Unser Tipp:

Sorgen Sie besser vor und schaffen Sie rechts­si­chere Prozesse und Webseiten.

Erhalten Sie eine Abmahnung, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Anwalt und Daten­schutz­be­auf­tragten.

Zahlen Sie nicht „blind“.

Unter­schreiben Sie keine Unter­lassung ohne vorherige genaue Klärung.