Wann Fotos zu personenbezogenen Daten werden – und was Unternehmen beachten müssen

Aktuelle Entscheidungen zeigen: Bilder können schneller personenbezogene Daten enthalten, als viele Unternehmen vermuten.

05 Juni 2026

Ein Foto einer Wohnung oder ein Drohnenbild eines Grundstücks wirkt auf den ersten Blick harmlos. Doch im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann genau daraus ein datenschutzrechtlich relevantes Thema werden. Aktuelle Entscheidungen zeigen: Bilder können schneller personenbezogene Daten enthalten, als viele Unternehmen vermuten – mit konkreten Folgen für Marketing, Vertrieb und Verwaltung.

 

Zwei Entscheidungen mit klarer Signalwirkung

Ein Urteil des Oberlandesgericht Zweibrücken macht deutlich, dass Wohnungsfotos durchaus personenbezogene Daten enthalten können. Entscheidend ist, ob auf den Bildern persönliche Gegenstände erkennbar sind, die Rückschlüsse auf die Bewohner zulassen. In solchen Fällen reicht eine allgemeine Zustimmung zur Aufnahme der Fotos nicht aus. Sobald die Bilder veröffentlicht werden – etwa in einem Exposé oder auf Immobilienplattformen – muss die Einwilligung den konkreten Zweck eindeutig abdecken.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die Österreichische Datenschutzbehörde bei Drohnenaufnahmen. Werden darauf Nachbargrundstücke sichtbar und lassen sich über Adressen Rückschlüsse auf Eigentümer ziehen, handelt es sich ebenfalls um personenbezogene Daten. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen, etwa Verpixelung, fehlt in solchen Fällen die notwendige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung.

 

Wann ein Foto personenbezogen wird

Nicht jedes Bild fällt automatisch unter die DSGVO. Entscheidend ist, ob eine Person identifizierbar ist – direkt oder indirekt. Das kann schneller der Fall sein, als man denkt. Schon Details wie Möbel, Dekoration, ein bestimmter Einrichtungsstil oder die Lage eines Grundstücks können Hinweise liefern, die eine Zuordnung ermöglichen.

Gerade im beruflichen Alltag betrifft das viele Bereiche: Immobilienunternehmen, Makler und Vermieter ebenso wie Marketingabteilungen, die mit authentischen Bildern arbeiten. Auch scheinbar neutrale Aufnahmen von Gebäuden oder Außenflächen können datenschutzrechtlich relevant werden, wenn sie in einen identifizierbaren Kontext eingebettet sind.

 

Was das für Unternehmen bedeutet

Für die Praxis heißt das: Bilder sollten nicht nur unter gestalterischen oder vertrieblichen Gesichtspunkten bewertet werden, sondern immer auch datenschutzrechtlich. Besonders wichtig ist die klare Trennung zwischen der Aufnahme eines Fotos und seiner Veröffentlichung. Beide Schritte gelten als eigenständige Verarbeitungen – und benötigen jeweils eine rechtliche Grundlage.

Zudem wird die sogenannte „Erforderlichkeit“ zentral: Unternehmen müssen prüfen, ob ein Bild wirklich in der vorliegenden Form veröffentlicht werden muss oder ob Anpassungen – etwa durch Unschärfen oder Ausschnitte – möglich und sinnvoll sind.

 

Unsere Top 5

  1. Prüfen Sie vor jeder Veröffentlichung, ob Personen oder persönliche Lebensumstände erkennbar sind.
  2. Holen Sie eine klare, zweckgebundene Einwilligung ein – Aufnahme und Veröffentlichung sind getrennt zu betrachten.
  3. Beschreiben Sie in der Einwilligung konkret, wo und wie Bilder genutzt werden.
  4. Nutzen Sie Verpixelung oder Zuschnitt, um identifizierende Details zu entfernen.
  5. Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage sauber – insbesondere für mögliche Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO.