Ausscheiden von Mitarbeitern – was tun mit privaten Daten?

Es ist schon erstaunlich was für eine Menge von privaten Daten und Infor­ma­tionen sich im Laufe der Jahre so ansammeln. Selbst am Arbeits­platz werden Sie sicher hier und das etwas privates von Ihren Mitar­beitern finden.

08 August 2022

07.02.2022    Ausscheiden von Mitar­beitern – was tun mit privaten Daten?

Es ist schon erstaunlich was für eine Menge von privaten Daten und Infor­ma­tionen sich im Laufe der Jahre so ansammeln. Selbst am Arbeits­platz werden Sie sicher hier und das etwas privates von Ihren Mitar­beitern finden. Ein Bild auf dem Schreib­tisch, ein persön­licher Kalender an der Wand, der Bildschirm­hin­ter­grund vom letzten Urlaub oder vielleicht ein privater Brief, der mit dem Firmen PC erstellt wurde. Das ist sicherlich für Ihr Unter­nehmen auch alles kein Problem, bis der Tag kommt an dem sich die beruf­lichen Wege trennen.

Ihr Mitar­beiter wird sicher die Bilder, alle weiteren persön­liche Dinge und den Kalender an der Wand spätestens an seinem letzten Arbeitstag mitnehmen. Vergessen wird hier aber leider zu oft auch private digital gespei­cherte Daten zu entsorgen. Um spätere Strei­tig­keiten über die Herausgabe von diesen Daten zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Mitar­beiter die Möglichkeit geben, diese zu sichern bzw. zu löschen und sich diese Durch­führung schriftlich bestä­tigen lassen. 

Hierzu haben wir unseren Kunden eine entspre­chende Vorlage als Check­liste in unserem Kunden Download Bereich zur Verfügung gestellt. Möchten auch Sie an alles gedacht haben? Wir helfen gerne bei der Erstellung und Umsetzung dieses Prozesses.

Ein kleiner Tipp dazu: Gerade bei einer gericht­lichen Ausein­an­der­setzung ist die Auslegung der Datenschutz-​​Grundverordnung ein gern gewählter Hebel um die Abfindung in die Höhe zu treiben. Sie sollten insofern kein unnötiges Risiko eingehen.