USB-Sticks und der Transport von Daten

Sollte man im Unter­nehmen USB-​​Sticks nutzen? weiter­lesen…

15 Mai 2023

Schon lange halten wir USB-​​Sticks nicht für das Mittel der Wahl und raten unseren Kunden nach Möglichkeit von einer Nutzung ab.

Man sollte meinen, gerade Behörden wären besonders auf den Schutz von Daten sensi­bi­li­siert, aber die Praxis zeigt häufig etwas anderes. Ein gutes negatives Beispiel ist dabei Landge­richt Schwerin.

Das Gericht hat Daten einer Straftat unver­schlüsselt auf einem USB-​​Stick mit der Post an einen Gutachter versandt. Natürlich, wie sollte es auch sein, der Stick ist verloren gegangen und der Aufschrei war groß.

Das bringt uns wieder einmal dazu USB-​​Sticks und deren Umgang zu thema­ti­sieren. Eine Nutzung sollte im Unter­nehmen immer geregelt und die Mitar­beiter entspre­chend infor­miert sein. Dies bezieht sich sowohl auf mögliche USB-​​Sticks, aber grund­sätzlich auf jede Form von mobilen Daten­trägern.

TIPP

  • Klären Sie, ob es in Ihrem Unter­nehmen überhaupt notwendig ist, USB-​​Sticks einzu­setzen.
  • Ist es das nicht, unter­sagen Sie die Nutzung.
  • Ist es notwendig, stellen Sie sicher, dass NUR firmen­eigene Sticks verwendet werden dürfen und keine privaten
  • Verschlüsseln Sie USB-​​Sticks
  • Dokumen­tieren Sie die Ausgabe an Mitar­beiter
  • Dokumen­tieren Sie die Entsorgung
  • In vielen Fällen ist eine sichere Cloud das bessere Mittel