Das kürzlich veröffentlichte Update für Microsoft Outlook steht unter Kritik, nicht datenschutzkonform zu sein. Das Hauptproblem: Das Programm soll Zugangsdaten für E-Mail-Konten an die Microsoft-Cloud übermitteln, was Bedenken hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weckt.
Reaktionen von Datenschutzbehörden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes geäußert. Besonders kritisiert wird die mangelnde Transparenz bei der Übermittlung von Benutzerdaten an die Cloud. In einem Rundschreiben an Bundesministerien und oberste Bundesbehörden hebt der BfDI hervor, dass das neue Outlook Zugangsdaten in der Cloud speichert, ohne die Nutzer ausreichend darüber zu informieren. Er stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO fehlt und betrachtet daher den Einsatz der App als aktuell nicht datenschutzkonform.
Fazit
Die Nutzung des neuen Outlooks wirft ernsthafte Datenschutzfragen auf. Die Übermittlung von Benutzerdaten in die Cloud ohne klare Zustimmung und Transparenz stellt ein potentielles Risiko dar. Der BfDI beurteilt den Einsatz der App unter den aktuellen Bedingungen als nicht konform mit dem Datenschutzrecht. Wie immer gilt auch hier die genaue Betrachtung im Einzelfall. Nutzen Sie bereits Microsoft365 mit einem online Exchange, liegen Ihre Daten sowieso bei Mircosoft und Sie haben keine Änderungen. Allen anderen empfehlen wir eine genaue Betrachtung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.