Prüfen Sie Ihr Impressum

Das Teleme­di­en­gesetz (TMG) wird durch das neue Digitale-​​Dienste-​​Gesetz (DDG) abgelöst weiter­lesen…

13 Mai 2024

Das Teleme­di­en­gesetz (TMG), das bisher die Regelungen für das Impressum von Inter­net­seiten vorgab, wird bald Geschichte sein. Mit der Verab­schiedung des neuen „Digitalen-​​Dienste-​​Gesetzes“ (DDG) durch den Bundesrat am 26. April, als Reaktion auf die europäische Verordnung „Digital Service Act“, stehen signi­fi­kante Änderungen bevor. Dieses Gesetz, das demnächst wohl vom Bundes­prä­si­denten unter­zeichnet und im Bundes­ge­setz­blatt verkündet wird, ersetzt das TMG und bringt eine neue Rechts­grundlage für die Impress­ums­pflicht mit sich.

Für Betreiber von Inter­net­seiten ergibt sich dadurch Handlungs­bedarf: Bisher war die Impress­ums­pflicht in § 5 TMG festge­schrieben, doch mit dem Inkraft­treten des DDG findet sich die entspre­chende Regelung in § 5 DDG. Dies bedeutet, dass Websei­ten­be­treiber ihre Impress­ums­an­gaben überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen müssen, um weiterhin den gesetz­lichen Anfor­de­rungen zu entsprechen.  Sie können aber auch vollkommen auf diese Angabe verzichten. Es reicht, wenn sich aus dem Titel der Website eindeutig ergibt wer für die Website verant­wortlich ist. (Impressum, Anbie­ter­kenn­zeichnung….)

Ps. Sollten Sie bei der Prüfung Ihres  Impressums einen Hinweis auf den RStV finden, ist auch dies zu ändern. Der RStV ist der Vorgänger vom TMG und schön länger ungültig 😉

 

Fazit:

Die Umstellung auf das Digitale-​​Dienste-​​Gesetz ist eine wichtige Anpassung im digitalen Rechts­rahmen, die alle Websei­ten­be­treiber betrifft. Eine frühzeitige Anpassung des Impressums kann späteren Aufwand und mögliche recht­liche Probleme verhindern.

 

Unsere Empfehlung:

  • Überprüfen Sie umgehend das Impressum Ihrer Webseite.
  • Entfernen Sie alle Verweise auf das TMG und ersetze sie gegebe­nen­falls durch die allge­meine Formu­lierung zur Anbie­ter­kenn­zeichnung.
  • Achten Sie darauf, dass das Impressum stets den aktuellen recht­lichen Anfor­de­rungen entspricht.
  • Infor­mieren Sie sich regel­mäßig über weitere Änderungen im digitalen Recht, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.