Mitarbeiterbilder nach Kündigung

Der Weggang von Mitar­beitern stellt Unter­nehmen vor die Frage: Was passiert mit Fotos der ehema­ligen Angestellten? Hier ein Überblick über daten­schutz­recht­liche Aspekte weiter­lesen…

19 August 2024

Fotos von Mitar­beitern sollten auf Grundlage einer Einwil­ligung oder eines Model-​​Release-​​Vertrags genutzt werden. Diese Dokumente sind zusammen mit Daten­schutz­hin­weisen zu archi­vieren.

Die Einwil­ligung zur Fotover­wendung kann jederzeit wider­rufen werden. Bei einer Kündigung muss geprüft werden, ob der ursprüng­liche Zweck der Fotover­wendung noch besteht. Der Verbleib der Fotos hängt vom Zweck ihrer Verwendung ab. Bei ausschei­denden Mitar­beitern sollte geklärt werden, ob ihre Fotos weiterhin genutzt werden dürfen.

Eine klare Regelung im Vorfeld oder ein effek­tiver Offboarding-​​Prozess helfen, recht­liche Schwie­rig­keiten zu vermeiden. Eine perio­dische Überprüfung der Einwil­li­gungen ist empfeh­lenswert.

 

Fazit:

Sich vorab die Gedanken zu machen, erspart Ihnen im Nachgang möglichen Ärger. 

 

Unsere Empfehlung

  • Einwil­li­gungen und Verträge klar definieren.
  • Prozesse für den Widerruf von Einwil­li­gungen und die Löschung von Daten etablieren.
  • Die Nutzung von Fotos nach dem Ausscheiden von Mitar­beitern sorgfältig abwägen.