Fotos von Mitarbeitern sollten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Model-Release-Vertrags genutzt werden. Diese Dokumente sind zusammen mit Datenschutzhinweisen zu archivieren.
Die Einwilligung zur Fotoverwendung kann jederzeit widerrufen werden. Bei einer Kündigung muss geprüft werden, ob der ursprüngliche Zweck der Fotoverwendung noch besteht. Der Verbleib der Fotos hängt vom Zweck ihrer Verwendung ab. Bei ausscheidenden Mitarbeitern sollte geklärt werden, ob ihre Fotos weiterhin genutzt werden dürfen.
Eine klare Regelung im Vorfeld oder ein effektiver Offboarding-Prozess helfen, rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Eine periodische Überprüfung der Einwilligungen ist empfehlenswert.
Fazit: