Ob ein Werbevideo mit einem KI-generierten Avatar, ein täuschend echtes Audio oder ein mit Künstlicher Intelligenz erstellter Informationstext: Ab dem 2. August 2026 gelten für Unternehmen neue Transparenzpflichten nach der EU-KI-Verordnung (AI Act). Für viele Unternehmen wird die Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte damit zum neuen Standard.
Doch welche Inhalte sind überhaupt betroffen? Und was bedeutet das für die Praxis?
Was ändert sich?
Mit Artikel 50 Absatz 4 des AI Acts verpflichtet die EU-KI-Verordnung Betreiber dazu, bestimmte KI-generierte Inhalte beim Veröffentlichen eindeutig als solche kenntlich zu machen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz darüber zu geben, wann Inhalte durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden.
Zur praktischen Umsetzung hat die Europäische Kommission am 10. Juni 2026 den „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von unabhängigen Expertinnen und Experten in einem Multi-Stakeholder-Prozess, den das EU AI Office moderiert hat. Für Unternehmen ist insbesondere Section 2 relevant. Sie enthält Empfehlungen, wie Betreiber die neuen Transparenzpflichten organisatorisch und praktisch umsetzen können.
Der Verhaltenskodex ist zwar freiwillig, bietet Unternehmen jedoch eine wichtige Orientierung. Wer ihn anwendet oder unterzeichnet, kann dies gegenüber Marktüberwachungsbehörden als Nachweis für eine strukturierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nutzen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Nicht jeder Inhalt, der mit KI erstellt wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist vielmehr, welche Art von Inhalt veröffentlicht wird und wie die KI eingesetzt wurde.
Deepfakes sind Bilder, Videos oder Audiodateien, die mithilfe von KI erstellt oder so verändert wurden, dass sie echte Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Solche Inhalte müssen grundsätzlich eindeutig als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Bei KI-generierten Texten ist die Einordnung differenzierter. Die Transparenzpflicht betrifft insbesondere veröffentlichte Inhalte, die dazu bestimmt sind, die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren. Wird KI dagegen lediglich als Schreib- oder Formulierungshilfe genutzt und der Inhalt vor der Veröffentlichung durch einen Menschen geprüft, bearbeitet und verantwortet, besteht nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.
Praxisbeispiele
Eine Kennzeichnung ist regelmäßig erforderlich, wenn:
- ein Werbevideo einen KI-generierten oder täuschend echt nachgebildeten Geschäftsführer zeigt.
- eine KI eine realistisch wirkende Sprachaufnahme einer bekannten Person erzeugt.
- ein veröffentlichter Informationsbeitrag vollständig von einer KI erstellt wurde und unter die Transparenzpflichten des AI Acts fällt.
Eine Kennzeichnung ist nicht allein deshalb erforderlich, weil KI genutzt wurde, wenn:
- ChatGPT oder ein anderes KI-System lediglich Rechtschreibung, Stil oder Formulierungen eines selbst erstellten Textes verbessert.
- ein Blog-, Website- oder Produkttext mit Unterstützung einer KI entworfen, anschließend aber fachlich überarbeitet, ergänzt und von einem Mitarbeiter freigegeben wird.
- KI ausschließlich für interne Entwürfe oder Arbeitshilfen eingesetzt wird, die nicht veröffentlicht werden.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie, an welchen Stellen in Ihrem Unternehmen generative KI eingesetzt wird. So können Sie leichter beurteilen, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sein könnten, und schaffen gleichzeitig eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Prozesse.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um gut vorbereitet zu sein, empfehlen wir folgende Schritte:
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen als Betreiber oder Anbieter unter Artikel 50 des AI Acts fällt.
- Erfassen Sie, welche KI-Systeme welche Inhalte erzeugen und wer diese veröffentlicht.
- Legen Sie ein schriftliches Kennzeichnungskonzept fest, einschließlich Kennzeichnung, Platzierung und Freigabeprozess.
- Schulen Sie Mitarbeitende und externe Dienstleister im Umgang mit den neuen Transparenzpflichten. Der EU-Verhaltenskodex empfiehlt dies ausdrücklich.
- Ergänzen Sie Agentur- und Dienstleisterverträge um Regelungen zur Einhaltung der Betreiberpflichten nach der KI-Verordnung.
Hohe Bußgelder möglich
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können teuer werden: Die KI-Verordnung sieht nach Artikel 99 Absatz 4 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Fazit
Die neuen Transparenzpflichten sind weit mehr als eine reine Formalität. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit der Frage beschäftigen, welche KI-Anwendungen sie einsetzen, welche Inhalte veröffentlicht werden und ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Wer frühzeitig klare Prozesse schafft, Mitarbeitende sensibilisiert und den Einsatz generativer KI dokumentiert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Sie sind unsicher, ob Ihre KI-generierten Inhalte künftig gekennzeichnet werden müssen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung Ihrer Anwendungsfälle, der Entwicklung eines rechtssicheren Kennzeichnungskonzepts sowie bei der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Acts in Ihrem Unternehmen.
