Hinweisgeberschutzgesetz: Sind Sie bereit?

Wir sind für Sie bereit! weiter­lesen…

19 Juni 2023

Der Gesetz­geber arbeitet schon seit einigen Jahren an der Umsetzung der EU Whistleblower-​​Richtlinie – das s.g. Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz (HinSchG).

Der Bundestag hat nun einen geänderten Entwurf am 11. Mai 2023 verab­schiedet und damit den Weg dafür frei gemacht.

Dabei geht es um den Schutz von Personen, welche im Rahmen ihrer beruf­lichen Tätigkeit, Infor­ma­tionen über Verstöße erlangt haben und diese anonym an eine Melde­stelle weiter­geben möchten.

Das Gesetz schützt diese Personen vor negativen Auswir­kungen der Meldung wie z.B. Abmahnung, Mobbing, Kündigung usw.

Das Gesetz legt fest, dass Unter­nehmen und Organi­sa­tionen mit mindestens 50 Beschäf­tigten sichere interne Hinweis­ge­ber­systeme instal­lieren und betreiben müssen.

Wir haben in diesem Zusam­menhang bereits recht­zeitig die Weichen gestellt und können über unsere Kunden­plattform als Melde­stelle fungieren

Sollten Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns gerne recht­zeitig an.

Nach der Verkündung wird das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz voraus­sichtlich Mitte Juni 2023, in Kraft treten. Unter­nehmen, die zwischen 50 und 249 Mitar­beiter beschäf­tigen, erhalten eine „Schon­frist“ zur Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023.

Es ist jedoch wichtig, recht­zeitig entspre­chende Vorbe­rei­tungen zu treffen, da die Umsetzung des Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setzes komplex ist.Unter­nehmen mit mindestens 250 Mitar­beitern müssen hingegen sofort handeln, da das Gesetz für sie ab dem Inkraft­treten gilt.

Übrigens haben wir schon seit über einem Jahr ein neutrales und anonymes Meldportal für Vorfälle im Bereich Daten­schutz. 

Dies erreichen Sie einfach unter: https://​qs​-kornmann​.de/​m​e​ldung

Für unsere Kunden ist dieser Dienst kostenfrei und Sie dürfen diesen LINK gerne im Unter­nehmen bekannt machen.

Beachten Sie aber, dass Sie damit nur den Anfor­de­rungen der DSGVO nachkommen, nicht aber dem Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz.