Gewinnspiele

Was muss man beachten um diese dsgvo-​​konform umzusetzen? weiter­lesen…

14 November 2022

Gewinn­spiele – gute Idee, aber bitte DSGVO-​​konform

Auf Social-​​Media Platt­formen oder auf Webseiten haben Gewinn­spiele als Marketing Maßnahme seit langem Einzug gehalten. Worauf Sie in Bezug auf die DSGVO achten müssen, wenn auch Sie ein Gewinn­spiel veran­stalten wollen, erklären wir Ihnen hier in groben Zügen. Für Detail­fragen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Perso­nen­be­zogene Daten

Bei einem Gewinn­spiel werden perso­nen­be­zogene Daten erhoben und verar­beitet. Sie sollten sich daher bereits bei der Planung Gedanken um eine konforme Umsetzung machen. Binden Sie Ihren Daten­schutz­be­auf­tragten aktiv in den Prozess ein. (Siehe BLOG vom 14/​10/​2022).

Über folgende Dinge sollten Sie sich VOR dem Start Gedanken machen:

 

Wo und wie wollen Sie das Gewinn­spiel ausrichten?

Z.B. Webseite, Social-​​Media, Postkarte ….

 

Was haben Sie für eine Rechts­grundlage für die Verar­beitung der perso­nen­be­zo­genen Daten? 

Ja, richtig gelesen – keine Verar­beitung ohne Rechts­grundlage , das gilt auch bei Gewinn­spielen.

Berech­tigtes Interesse, Einwil­ligung oder Vertrags­er­füllung sind denkbare Rechts­grund­lagen und je nach Gewinn­spiel sinnvoll. In der Praxis wird diese Grundlage aber meist über eine Einwil­ligung abgedeckt. 

Dabei ist die Formu­lierung der Einwil­ligung maßgeblich.

 

Welchen Zweck hat die Verar­beitung

Beachten Sie bitte den Grundsatz der Zweck­bindung. Das bedeutet das Daten nur für den Zweck verar­beitet werden dürfen, für den sie erhoben wurden. In diesem Fall ist es das Gewinn­spiel.

Eine Zweck­än­derung z.B. für Newsletter, Werbung, Kunden­da­tenbank usw. ist unzulässig.

Hier wäre eine getrennte Einwil­ligung notwendig (zweite Checkbox). Fraglich ist aller­dings, ob dies ein legitimer Weg ist wenn man das Kopplungs­verbot der DSGVO beachtet 😉

 

Wie lange werden die Daten gespei­chert

Grund­sätzlich sind die Daten zu löschen, sobald der Zweck entfällt. 

 

Sonstiges

Natürlich müssen Sie bei einer Verar­beitung auch die Infor­ma­ti­ons­pflichten nach DSGVO Art. 13 und 14 einhalten und Sie müssen ggf. Auftrags­ver­ar­beiter beachten. (Wenn Sie das Gewinn­spiel an Extern vergeben)

 

Unsere TIPPS

  • Reden Sie vor Beginn mit Ihrem DSB 
  • Nutzen Sie die Daten NUR für das Gewinn­spiel
  • Suchen Sie sich eine passende Rechts­grundlage
  • Verwenden Sie ein Gewinn­spiel nicht zum „Daten­sammeln“
  • Speichern Sie die Daten in einem getrennten Bereich auf dem Server, so dass eine Löschung einfach möglich ist

 

Noch Fragen? Wir helfen gerne!