Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtern und Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben. Doch die aktuelle Orientierungshilfe des Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz zeigt: Ganz so einfach wird es in der Praxis nicht. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines – genauer hinschauen und Prozesse sauber aufsetzen.
Neue Möglichkeiten – aber keine pauschale Vereinfachung
Mit dem GDNG wurden neue rechtliche Grundlagen geschaffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzung von Gesundheitsdaten auch ohne ausdrückliche Einwilligung ermöglichen. Besonders relevant sind hier die Regelungen in den §§ 5 und 6, die den Zugang zu Daten für Forschungszwecke erweitern sollen.
Gleichzeitig steht das Gesetz im Zusammenhang mit dem geplanten Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS), der europaweit den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern soll.
Die zentrale Botschaft der Aufsichtsbehörde ist jedoch eindeutig: Das GDNG führt nicht automatisch zu weniger Aufwand. Einwilligungen bleiben in vielen Fällen erforderlich, und auch bestehende landesrechtliche Regelungen behalten ihre Bedeutung. Unternehmen müssen daher weiterhin genau prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Daten verarbeiten.
Datenschutz bleibt ein strategischer Erfolgsfaktor
Gerade in der Gesundheitsforschung ist Vertrauen ein entscheidender Faktor. Patientinnen und Patienten geben sensible Daten nur dann preis, wenn sie sicher sein können, dass diese verantwortungsvoll genutzt werden.
Das bedeutet für Unternehmen: Datenschutz ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil. Wer frühzeitig klare Prozesse etabliert, Risiken bewertet und Schutzmaßnahmen umsetzt, schafft die Grundlage für nachhaltige Forschung und stabile Kooperationen.
Die Orientierungshilfe betont daher, wie wichtig es ist, Datenschutzanforderungen bereits in der Projektplanung mitzudenken – statt sie erst im Nachhinein zu berücksichtigen.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Für Unternehmen im Gesundheitsbereich – ob Forschungseinrichtung, Hersteller oder Dienstleister – wird es entscheidend sein, die neuen Rahmenbedingungen aktiv zu interpretieren und in bestehende Abläufe zu integrieren.
Ein praktischer Ansatzpunkt ist das vom BayLfD bereitgestellte Musterformular für Anträge nach § 6 Abs. 3 GDNG. Es bietet eine hilfreiche Struktur, um Projekte datenschutzkonform zu planen und umzusetzen. Gleichzeitig sollten interne Prozesse regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Unsere Top 5
- Orientierungshilfe des BayLfD gezielt nutzen und in Projekte einfließen lassen
- Für jedes Vorhaben die passende Rechtsgrundlage sauber prüfen
- Landesrechtliche Vorgaben frühzeitig berücksichtigen
- Musterformulare als strukturierte Arbeitshilfe einsetzen
- Transparenz gegenüber Betroffenen konsequent sicherstellen
