Frühjahrsputz im Unternehmen

Nachdem der Jahres­wechsel stattfand und bei vielen Unter­nehmen auch ein neues Wirtschaftsjahr begonnen hat, begeben sich die meisten Unter­nehmen in die Katakomben.

08 August 2022

31.01.2022    Frühjahrsputz im Unter­nehmen

Nachdem der Jahres­wechsel stattfand und bei vielen Unter­nehmen auch ein neues Wirtschaftsjahr begonnen hat, begeben sich die meisten Unter­nehmen in die Katakomben.

Das Archiv öffnet die Türen und es geht darum Platz für Neues zu schaffen. 

Dabei dürfen Sie nicht vergessen: Nicht nur das Archiv in Form von Ordnern muss überprüft und entspre­chend entsorgt werden, sondern auch die Daten im Büro bzw. auf dem PC. 

In der Regel orien­tiert man sich bei der Archi­vierung an der 10 Jahres Vorgabe der GoBD. Bitte beachten Sie dabei die 10+1 Regel – Sie sollten also das 10. Jahr noch aufheben und daher aktuell das Jahr 2011 entsorgen.

Im Arbeits­alltag haben Sie aber durchaus mit kürzeren Fristen zu tun. Es müssen z.B. alle Daten abgesagter Bewerber nach 3 – 6 Monaten vernichtet werden. 

Hierzu sollte jedes Unter­nehmen seine Dokumente in Lösch­klassen einge­teilt haben. Wenn Sie bei uns Kunde in einer fortlau­fenden Betreuung sind, liegt Ihnen ein entspre­chendes Lösch­konzept vor. Allen anderen helfen wir gerne. 

Bitte beachten Sie, dass das ausge­wählte Entsor­gungs­un­ter­nehmen nach DIN66399 zugelassen sein muss und Ihnen einen entspre­chenden Nachweis vorlegt. Ebenfalls muss für das Vernichten ein AV-​​Vertrag geschlossen werden, denn eine Vernichtung ist eine Verar­beitung.