Einwilligung oder Vertrag

Warum ein Vertrag als recht­liche Grundlage besser als eine Einwil­ligung ist weiter­lesen…

25 September 2023

Die Festlegung der korrekten Rechts­grundlage für die Daten­ver­ar­beitung nach der DSGVO ist stellen­weise nicht einfach. Die gängigste Frage dabei ist, ob eine Einwil­ligung oder ein Vertrag die geeig­netste Grundlage darstellt. 

Der Vertrag als Rechts­grundlage ist dabei oft die bessere Wahl und birgt weniger Hürden als die Einwil­ligung.

Thema Vertrag: Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO definiert einen Vertrag als vertrag­liches Verhältnis zwischen zwei Parteien. Auch vorver­trag­liche Maßnahmen sind in Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO aufge­nommen. Sie umfassen das Stadium der Vertrags­ver­hand­lungen und Vertrags­an­bahnung, aller­dings müssen sie auf Anfrage der betrof­fenen Person erfolgen. 

Thema Einwil­ligung: Eine Einwil­ligung im Sinne der DSGVO bringt Heraus­for­de­rungen wie Wider­ruf­lichkeit, hohe Anfor­de­rungen an Spezi­fität und Aufklärung, die Notwen­digkeit einer ausdrück­lichen Erklärung sowie die Nachweis­barkeit der Einwil­ligung.  Hierzu haben wir bereits einen Blogar­tikel am Beispiel des veröf­fent­lichen von Fotos geschrieben.

Zum Artikel: Blogbeitrag

 

Unsere TIPP:

  • Prüfen Sie bei einer Verar­beitung die Rechts­grundlage  
  • Alles was im Zusam­menhang mit einem notwen­digen Vertrag steht, benötigt keine Einwil­ligung