Der Data-Act ist da

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29 Februar 2024

Seit dem 11. Januar 2024 gilt in der Europäi­schen Union der Data Act.
In Kraft tritt dieser aller­dings erst am 12. September 2025. Was das ist und was Sie wie beachten sollten, erfahren Sie hier:

Zielgruppe des Data Acts
Der Data Act betrifft vor allem Unter­nehmen, die vernetzte Produkte und Dienste, insbe­sondere im IoT-​​Bereich (Internet of Things), herstellen oder anbieten. Diese Unter­nehmen müssen ihren Nutzern Zugang zu den generierten Daten gewähren und diese in einem nutzer­freund­lichen Format bereit­stellen.

Verhältnis zur DSGVO
Der Data Act stellt klar, dass die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten im Einklang mit der DSGVO erfolgen muss. Der Data Act konzen­triert sich also nicht auf perso­nen­be­zogene Daten und ergänzt die DSGVO. Für die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten bleibt die DSGVO die primäre Rechts­grundlage.

Durch­setzung und Überwa­chung
Die Durch­setzung des Data Acts und die Überwa­chung seiner Einhaltung liegen in Deutschland bei den Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragten. Die Bußgeld­vor­schriften werden durch die Mitglied­staaten festgelegt und müssen bis September 2025 umgesetzt sein.

Bedeutung der frühzei­tigen Ausein­an­der­setzung
Prüfen Sie recht­zeitig ob Sie den Data-​​Act in Ihrem Unter­nehmen berück­sich­tigen dürfen. Je eher Sie mit der Umsetzung beginnen, je entspannter wird es im September 2025.