Datenschutz und Marketing – Teil 2

Die Nutzung von Impress­ums­daten für Werbe­zwecke bewegt sich in einer recht­lichen Grauzone. Wo zieht der Daten­schutz die Grenze zwischen berech­tigtem Interesse und dem Schutz der Privat­sphäre? weiter­lesen…

12 August 2024

In der digitalen Welt, in der Unter­nehmen ständig auf der Suche nach neuen Kunden sind, stellt sich oft die Frage, ob die im Impressum einer Website angege­benen Kontakt­daten für Direkt­werbung verwendet werden dürfen. Diese Praxis ist besonders für die Empfänger unerwünschter Werbung ein Dorn im Auge.

Direkt­werbung: Ein recht­licher Überblick

Direkt­werbung umfasst alle Maßnahmen eines Unter­nehmens, die darauf abzielen, den Absatz von Produkten oder Dienst­leis­tungen zu fördern, indem poten­zielle Kunden direkt angesprochen werden. Die recht­lichen Grund­lagen hierfür sind komplex und variieren je nach Kommu­ni­ka­ti­ons­kanal und ob eine beste­hende Kunden­be­ziehung vorliegt.

Impress­ums­pflicht und Daten­schutz

Die Impress­ums­pflicht verlangt von Website­be­treibern die Veröf­fent­li­chung bestimmter Kontakt­daten. Die Frage ist, ob diese Daten, die aufgrund einer gesetz­lichen Verpflichtung öffentlich gemacht werden, für Werbe­zwecke genutzt werden dürfen. Hierbei spielt das berech­tigte Interesse des werbenden Unter­nehmens eine Rolle, das jedoch gegen das Interesse oder die Grund­rechte und Grund­frei­heiten der betrof­fenen Person abgewogen werden muss.

Rechts­grundlage für die Daten­ver­ar­beitung

Die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten für Direkt­werbung per Post erfordert eine sorgfältige Inter­es­sen­ab­wägung. Da die Daten im Impressum nicht freiwillig, sondern aufgrund einer recht­lichen Verpflichtung veröf­fent­licht werden, fällt die Abwägung oft nicht zugunsten des werbenden Unter­nehmens aus. Ohne eine eindeutige Einwil­ligung ist die Nutzung dieser Daten für Werbe­zwecke daher riskant.

 

Fazit:

Die Nutzung von Impress­ums­daten für Direkt­werbung ist mit Vorsicht zu genießen. Unter­nehmen sollten sich auf sicherere Rechts­grund­lagen wie die ausdrück­liche Einwil­ligung stützen, um poten­zielle recht­liche Risiken zu vermeiden. Ein expli­ziter Werbe­wi­der­spruch im Impressum kann zudem als präventive Maßnahme dienen, um unerwünschte Werbung abzuwehren.

 

Unsere Empfehlung:

  • Vermeiden Sie die Nutzung von Impress­ums­daten für ungefragte Werbe­zwecke. Setzen Sie statt­dessen auf die ausdrück­liche Einwil­ligung der poten­zi­ellen Kunden.
  • Führen Sie eine sorgfältige Inter­es­sen­ab­wägung durch, bevor Sie perso­nen­be­zogene Daten für Werbe­zwecke verwenden.
  • Berück­sich­tigen Sie die Möglichkeit, einen Hinweis zum Werbe­wi­der­spruch im eigenen Impressum zu platzieren, um der ungewollten Nutzung der eigenen Daten entge­gen­zu­wirken.