In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt haben sich auch die Bewerbungsprozesse stark verändert. Während Bewerbungen früher hauptsächlich auf Papier eingereicht wurden, laufen sie heute vermehrt digital ab. Diese Entwicklung bringt neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Bewerbungsunterlagen enthalten eine Vielzahl personenbezogener Daten, von Namen und Adressen bis hin zu sensiblen Informationen wie Schwerbehinderungen. Angesichts dieser Fülle an Daten müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie im Bewerbungsverfahren den Datenschutz wahren. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat hierzu am 6. Juni 2024 ein Positionspapier veröffentlicht, das unter dem Titel „Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus“ wichtige Leitlinien für Arbeitgeber bereithält.
Das Positionspapier bietet eine umfassende Orientierungshilfe zu den rechtlichen Aspekten des Bewerberdatenschutzes und legt einen besonderen Fokus auf die aktuellen Herausforderungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bewerbungsverfahren. Der HmbBfDI betont die Bedeutung der Wahrung der Rechte der Bewerber und fordert Unternehmen dazu auf, sorgfältig zu prüfen, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ein zentrales Thema im Positionspapier ist die Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-34/21. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren. Insbesondere wirft es Zweifel an der Konformität des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf. Trotz dieser Unsicherheit können sich Arbeitgeber weiterhin auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO stützen, um die Verarbeitung von Bewerberdaten zu rechtfertigen.
Ein weiteres wichtiges Thema des Positionspapiers ist der Einsatz von KI im Recruiting. Während KI-Technologien wie Lebenslauf-Parsing unter bestimmten Bedingungen zulässig sein können, warnt der HmbBfDI vor den Risiken automatisierter Entscheidungen. Der menschliche Entscheidungsträger muss immer die letzte Entscheidungsmacht haben, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Systeme, die Emotionsanalysen durchführen oder Chatbots für die Bewerberauswahl einsetzen, werden hingegen als datenschutzrechtlich problematisch eingestuft und sollten vermieden werden.
Fazit:
Der Datenschutz im Bewerbungsverfahren ist eine komplexe und zunehmend wichtige Angelegenheit, insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz von KI. Das Positionspapier des HmbBfDI bietet Arbeitgebern wertvolle Leitlinien, wie sie datenschutzkonforme Bewerbungsverfahren gestalten können. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen die Datenschutzvorgaben genau beachten und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Unsere Empfehlung:
Überprüfe deine Bewerbungsverfahren: Stelle sicher, dass alle Prozesse den aktuellen Datenschutzanforderungen entsprechen.
Beachte den Einsatz von KI: Verwende KI nur dort, wo es datenschutzrechtlich unbedenklich ist, und behalte die Entscheidungshoheit bei menschlichen Mitarbeitern.
Halte dich auf dem Laufenden: Informiere dich regelmäßig über neue Leitlinien und Urteile, um datenschutzkonform zu bleiben.