Bewerber und die DSGVO

Der Daten­schutz im Bewer­bungs­ver­fahren wird durch die fortschrei­tende Digita­li­sierung und den Einsatz von Künst­licher Intel­ligenz (KI) immer komplexer. weiter­lesen…

18 November 2024

In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt haben sich auch die Bewer­bungs­pro­zesse stark verändert. Während Bewer­bungen früher haupt­sächlich auf Papier einge­reicht wurden, laufen sie heute vermehrt digital ab. Diese Entwicklung bringt neue Heraus­for­de­rungen mit sich, insbe­sondere in Bezug auf den Daten­schutz. Bewer­bungs­un­ter­lagen enthalten eine Vielzahl perso­nen­be­zo­gener Daten, von Namen und Adressen bis hin zu sensiblen Infor­ma­tionen wie Schwer­be­hin­de­rungen. Angesichts dieser Fülle an Daten müssen Unter­nehmen sicher­stellen, dass sie im Bewer­bungs­ver­fahren den Daten­schutz wahren. Der Hambur­gische Beauf­tragte für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­freiheit (HmbBfDI) hat hierzu am 6. Juni 2024 ein Positi­ons­papier veröf­fent­licht, das unter dem Titel „Bewer­ber­da­ten­schutz und Recruiting im Fokus“ wichtige Leitlinien für Arbeit­geber bereithält.

Das Positi­ons­papier bietet eine umfas­sende Orien­tie­rungs­hilfe zu den recht­lichen Aspekten des Bewer­ber­da­ten­schutzes und legt einen beson­deren Fokus auf die aktuellen Heraus­for­de­rungen durch den Einsatz von Künst­licher Intel­ligenz (KI) im Bewer­bungs­ver­fahren. Der HmbBfDI betont die Bedeutung der Wahrung der Rechte der Bewerber und fordert Unter­nehmen dazu auf, sorgfältig zu prüfen, wie und in welchem Umfang perso­nen­be­zogene Daten verar­beitet werden.

Ein zentrales Thema im Positi­ons­papier ist die Berück­sich­tigung des Urteils des Europäi­schen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechts­sache C-​​34/​21. Dieses Urteil hat erheb­liche Auswir­kungen auf die Rechts­grundlage für die Daten­ver­ar­beitung im Bewer­bungs­ver­fahren. Insbe­sondere wirft es Zweifel an der Konfor­mität des § 26 Abs. 1 Satz 1 des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) mit der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) auf. Trotz dieser Unsicherheit können sich Arbeit­geber weiterhin auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO stützen, um die Verar­beitung von Bewer­ber­daten zu recht­fer­tigen.

Ein weiteres wichtiges Thema des Positi­ons­pa­piers ist der Einsatz von KI im Recruiting. Während KI-​​Technologien wie Lebenslauf-​​Parsing unter bestimmten Bedin­gungen zulässig sein können, warnt der HmbBfDI vor den Risiken automa­ti­sierter Entschei­dungen. Der mensch­liche Entschei­dungs­träger muss immer die letzte Entschei­dungs­macht haben, um die Anfor­de­rungen der DSGVO zu erfüllen. Systeme, die Emoti­ons­ana­lysen durch­führen oder Chatbots für die Bewer­be­r­auswahl einsetzen, werden hingegen als daten­schutz­rechtlich proble­ma­tisch einge­stuft und sollten vermieden werden.

 

Fazit:

Der Daten­schutz im Bewer­bungs­ver­fahren ist eine komplexe und zunehmend wichtige Angele­genheit, insbe­sondere durch die fortschrei­tende Digita­li­sierung und den Einsatz von KI. Das Positi­ons­papier des HmbBfDI bietet Arbeit­gebern wertvolle Leitlinien, wie sie daten­schutz­kon­forme Bewer­bungs­ver­fahren gestalten können. Es ist unerlässlich, dass Unter­nehmen die Daten­schutz­vor­gaben genau beachten und ihre Prozesse entspre­chend anpassen.

 

Unsere Empfehlung:

Überprüfe deine Bewer­bungs­ver­fahren: Stelle sicher, dass alle Prozesse den aktuellen Daten­schutz­an­for­de­rungen entsprechen.

Beachte den Einsatz von KI: Verwende KI nur dort, wo es daten­schutz­rechtlich unbedenklich ist, und behalte die Entschei­dungs­hoheit bei mensch­lichen Mitar­beitern.

Halte dich auf dem Laufenden: Infor­miere dich regel­mäßig über neue Leitlinien und Urteile, um daten­schutz­konform zu bleiben.