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Wir finden Datenschutz super! Und Sie auch!

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Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie mal schnell den Blogbeitrag…

16 Januar 2025

Der Begriff des Datenschutzes muss seit einigen Jahren immer herhalten, wenn etwas nicht funktioniert: „Da macht uns der Datenschutz leider einen Strich durch die Rechnung“, „Tut mir leid, wegen dem Datenschutz kann ich Ihnen nicht weiterhelfen“, „…das geht nicht, wegen Datenschutz“. Wer hat dies nicht schon einmal gehört?

Dabei ist oft nicht der Datenschutz schuld an der Aussage, sondern er wird häufig nur als Vorwand verwendet. Der Datenschutz ist niemals an etwas schuld, dann wäre der Begriff ja negativ zu bewerten. Allerdings ist der Schutz von Daten etwas sehr Gutes und Wichtiges, verdeutlicht der Begriff an sich auch schon: Daten sollen geschützt werden. Das ist eine gute Sache. Jetzt kommt allerdings die Problematik: Wie geht das denn? Da fangen meist die Schwierigkeiten an und dann kommen wir ins Spiel: Wir, bei QS Kornmann bieten praxisorientierte Datenschutzberatung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Denn unser Ziel ist es, dass auch Sie im Anschluss sagen: Datenschutz ist eine super Sache.“

Warum Datenschutzberatung mit QS Kornmann?

  • Individuelle Lösungen:Wir entwickeln Datenschutzstrategien, die genau auf Ihre Unternehmensstruktur und -prozesse abgestimmt sind.
  • Praxisnahe Umsetzung:Unsere Empfehlungen sind darauf ausgelegt, sich nahtlos in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren, ohne unnötige Komplexität zu verursachen.
  • Erfahrung und Expertise:Mit umfassender Erfahrung in Datenschutz, Qualitätsmanagement und Informationssicherheit unterstützen wir Sie dabei, höchste Standards zu erreichen.

Vorteile einer externen Datenschutzberatung mit QS Kornmann

  • Ressourcenschonung:Ihre Mitarbeiter können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Sie managen.
  • Rechtssicherheit:Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle relevanten Datenschutzgesetze und -bestimmungen einhält, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
  • Schulung und Sensibilisierung:Durch gezielte Mitarbeiterschulungen erhöhen wir das Bewusstsein für Datenschutz in Ihrem Unternehmen und fördern eine datenschutzkonforme Unternehmenskultur.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Datenschutz-Audits:Wir prüfen Ihre bestehenden Prozesse auf Datenschutzkonformität und identifizieren Optimierungspotenziale.
  • Risikobewertungen:Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir potenzielle Datenschutzrisiken und entwickeln Maßnahmen zu deren Minimierung.
  • Implementierung von Datenschutzmaßnahmen:Wir unterstützen Sie bei der Einführung und Umsetzung effektiver Datenschutzstrategien.
  • Laufende Betreuung:Auch nach der Implementierung stehen wir Ihnen als vertrauenswürdiger Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzstandards stets aktuell bleiben.

Haben wir Sie überzeugt? Datenschutz mit der passenden Datenschutzberatung ist super!

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie die Daten Ihres Unternehmens professionell und effizient.

Unterschriften als JPG oder wie?

Unterschriften als JPG oder wie?

Elektronische Unterschriften und digitale Signaturen bieten viele Vorteile gegenüber traditionellen handschriftlichen Unterschriften. Doch wann und unter welchen Bedingungen sind sie tatsächlich gleichwertig? weiterlesen…

13 Januar 2025

Elektronische Unterschriften und digitale Signaturen werden zunehmend als gleichwertig zu handschriftlichen Unterschriften anerkannt. Der Grad der Verbindlichkeit hängt jedoch von der Art des Dokuments ab, das unterzeichnet werden soll. Besonders in regulierten Branchen, wie der Medizinprodukteindustrie, spielen die Anforderungen an Unterschriften eine zentrale Rolle.

 

1. Wann ist eine Unterschrift erforderlich?

In vielen Bereichen, sind Unterschriften ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation. Beispielsweise fordert die MDR Unterschriften für die EU-Konformitätserklärung und bei der Beantragung von Konformitätsbewertungen. Auch die ISO 13485 verlangt, dass Dokumente bewertet und genehmigt werden, um ihre Angemessenheit sicherzustellen. Diese Anforderungen erfordern eine eindeutige Zuordnung von Dokumenten zu Personen, was traditionell durch eine handschriftliche Unterschrift erfolgt. Elektronische Unterschriften bieten hier jedoch eine moderne Alternative, die ebenfalls die Nachverfolgbarkeit und Verbindlichkeit gewährleisten kann.

 

2. Elektronische Unterschriften: Wann und wie sind sie zulässig?

Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt der Druck auf Unternehmen, von Papierdokumenten auf elektronische Formate umzusteigen. Elektronische Unterschriften können in vielen Fällen die handschriftliche Unterschrift ersetzen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einführung elektronischer Unterschriften sollte sorgfältig geplant und in das bestehende Qualitätsmanagementsystem integriert werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind.

 

3. Welche Typen von elektronischen Unterschriften gibt es?

Die EU-Verordnung eIDAS unterscheidet zwischen drei Typen von elektronischen Unterschriften: der einfachen elektronischen Signatur, der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur. Jede dieser Signaturarten bietet unterschiedliche Sicherheitsniveaus. Während einfache elektronische Signaturen für weniger kritische Anwendungen ausreichen können, sind für besonders sensible Dokumente, wie Konformitätserklärungen, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen erforderlich.

 

4. Digitale Signaturen: Technische Umsetzung und Sicherheit

Digitale Signaturen basieren auf kryptografischen Methoden und bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Sie gewährleisten nicht nur die Integrität des Dokuments, sondern auch die Authentizität des Unterzeichners. In der Praxis wird aus dem Dokument ein Hashwert erstellt, der anschließend mit einem privaten Schlüssel des Unterzeichners signiert wird. Diese Methode stellt sicher, dass jede nachträgliche Änderung am Dokument erkannt wird. Öffentliche Schlüssel und Zertifikate, die von vertrauenswürdigen Zertifizierungsstellen ausgestellt werden, ermöglichen es dem Empfänger, die Signatur zu überprüfen.

 

Fazit:

Elektronische und digitale Unterschriften bieten Unternehmen eine moderne und sichere Möglichkeit, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Dokumente verbindlich zu unterzeichnen. Dabei sollte der Einsatz dieser Unterschriftenarten stets risikobasiert erfolgen. Für hochkritische Dokumente empfiehlt sich die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen, während für weniger kritische Dokumente fortgeschrittene Signaturen ausreichend sind. Eine Unterschrift welche als Bild in ein Dokument kopiert wurde, stellt keine Anforderung sicher und ist nicht rechtsgültig.

 

Unsere Empfehlung:

  • Überprüfen Sie Ihre Dokumentationsprozesse: Stellen Sie sicher, dass elektronische Unterschriften dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll und rechtlich zulässig ist.
  • Wählen Sie die richtige Signaturart: Passen Sie den Sicherheitsgrad der Signatur an die Kritikalität des Dokuments an.
  • Integrieren Sie elektronische Signaturen in Ihr QM-System: Sorgen Sie dafür, dass die Verwendung elektronischer Signaturen in Ihrem Qualitätsmanagementsystem fest verankert ist und regelmäßig überprüft wird.
  • Schulen Sie Ihr Team: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den korrekten Einsatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen elektronischer Unterschriften.

Abweichung und Nichtkonformitäten – ein Erklärungsversuch

Bewerber und die DSGVO

Wer schreibt der bleibt ?

Der EDSB und KI