DSGVO als Waffe: Die Rückkehr von Pascal Goffart und eine neue Abmahnstrategie

Es gibt immer wieder Situationen, in die möchte man nicht geraten, denn sie machen unnötige Arbeit.  Seit längerem gibt es eine Masche, mit der Bewerbungen gezielt als Vorwand für DSGVO-Auskunftsersuchen und Löschanfragen genutzt werden. Im Zentrum: Pascal Goffart – eine bekannte Figur in der Abmahnlandschaft. Was steckt dahinter – und wie kann man sich schützen? weiterlesen…

05 Juni 2025

In der Datenschutzwelt tauchte ein alter Bekannter wieder auf: Pascal Goffart, in Juristenkreisen bekannt durch sein Wirken in der Abmahnungsszene und seine Veröffentlichung in der NZA zur Auslegung von Artikel 15 DSGVO („unverzüglich“ vs. Monatsfrist). Auch weiterhin sorgt er für Aufsehen – aber mit einer anderen Masche.

Unter dem Pseudonym „Pasquale“ bewirbt er sich auf eine Vielzahl offener Stellen – oft mit offensichtlich unpassendem Profil, überzogenen Gehaltsforderungen und unrealistischen Anforderungen. Die Absicht scheint weniger die ernsthafte Jobabsicht zu sein als vielmehr die gezielte Provokation einer Absage oder das bewusste „Übersehen“ durch das Unternehmen.

Kaum erfolgt keine Reaktion oder eine Ablehnung, folgt prompt eine DSGVO-Auskunftsanfrage nach Art. 15 – teilweise flankiert von einem Löschersuchen und in manchen Fällen verbunden mit rechtlichem Druck. Für Unternehmen bedeutet das unnötigen Aufwand, rechtliches Risiko und in manchen Fällen: Ärger mit der Aufsichtsbehörde.

 

Fazit:

Was zunächst wie eine kuriose Einzelaktion klingt, hat das Potenzial, zum echten Risiko für Unternehmen zu werden. Der Missbrauch von DSGVO-Rechten im Bewerbungsprozess erfordert eine professionelle, gut dokumentierte Reaktion – ohne Panik, aber mit klarem Vorgehen. Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig – auch wenn Don Pasquale wieder auf der Matte steht.

 

Handlungsempfehlungen:

  1. Dokumentieren Sie Bewerbungsprozesse vollständig – inklusive Eingangsbestätigung, Sichtung und Entscheidung.
  2. Reagieren Sie auch auf offenkundig unpassende Bewerbungen fristgerecht – eine Ignoranz kann nach hinten losgehen.
  3. Halten SIe Vorlagen für Auskunftsbegehren nach DSGVO bereit – inkl. standardisierter Abläufe.
  4. Stellen Sie sicher, dass Löschanfragen nachvollziehbar bearbeitet und dokumentiert werden.
  5. Sensibilisieren Sie Personalverantwortliche für diese Masche – insbesondere bei auffälligen Bewerbungen.